Ab Montag tritt ein, was viele seit Längerem gefordert und vermutlich ebenso viele befürchtet haben: die Einführung einer Homeoffice-Pflicht durch den Bund. Sie gilt überall dort, wo dies aufgrund der Art der Aktivität möglich und mit verhältnismässigem Aufwand umsetzbar ist. Einen Anspruch auf Auslagenentschädigung, etwa für Strom- oder Mietkosten, können Arbeitnehmer bei ihrem Arbeitnehmer nicht geltend machen.
Zudem verschärft der Bund die Maskenpflicht. Wer seine Arbeit nicht oder nur teilweise im Homeoffice erledigen kann, etwa in der Produktion, muss in Innenräumen überall dort eine Maske tragen, wo sich mehr als eine Person in einem Raum aufhält – selbst wenn die Abstände eingehalten werden könnten. Befreit von der Pflicht sind nur Arbeitnehmer, die das Attest eines Arztes oder eines Psychotherapeuten vorweisen können.
Strenge Vorschriften
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