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Wahlplakate, überall Wahlplakate. Der Rütner Gemeinderat wollte das verbieten und scheiterte mit seiner Idee. Archivfoto: Mano Reichling

Plakatieren bleibt in Rüti weiterhin erlaubt

Der Rütner Gemeinderat wollte ein Verbot für Plakate ausserhalb der Bauzone durchsetzen. Die EDU rekurrierte vor dem Bezirksrat. Dass nun erst nach über einem Jahr ein Entscheid in der Sache gefallen ist, hat verschiedene Gründe.

Wahlplakate, überall Wahlplakate. Der Rütner Gemeinderat wollte das verbieten und scheiterte mit seiner Idee. Archivfoto: Mano Reichling

Veröffentlicht am: 15.09.2020 – 06.03 Uhr

Die Idee war einfach: Der Rütner Gemeinderat wollte dem Plakat-Wildwuchs während der Abstimmungs- und Wahlzeit einen Riegel schieben. Und hat darum in einer Sitzung im Mai 2019 den Beschluss gefasst, die temporären Richtlinien für Strassenreklamen anzupassen.

Fortan sollten Plakate ausserhalb der Bauzone verboten sein, der Gemeinderat stützte sich bei seinem Entscheid auf einen entsprechenden Artikel im Raumplanungsgesetz des kantonalen Bauamtes. Eine Nichteinhaltung dieser Regel, so argumentierte er, könnte vom Bauamt geahndet werden. Die EDU Rüti legte daraufhin vor dem Bezirksrat Rekurs ein.

Beschluss für hinfällig erklärt

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