Die Idee war einfach: Der Rütner Gemeinderat wollte dem Plakat-Wildwuchs während der Abstimmungs- und Wahlzeit einen Riegel schieben. Und hat darum in einer Sitzung im Mai 2019 den Beschluss gefasst, die temporären Richtlinien für Strassenreklamen anzupassen.
Fortan sollten Plakate ausserhalb der Bauzone verboten sein, der Gemeinderat stützte sich bei seinem Entscheid auf einen entsprechenden Artikel im Raumplanungsgesetz des kantonalen Bauamtes. Eine Nichteinhaltung dieser Regel, so argumentierte er, könnte vom Bauamt geahndet werden. Die EDU Rüti legte daraufhin vor dem Bezirksrat Rekurs ein.
Beschluss für hinfällig erklärt
Möchten Sie weiterlesen?
Nichts ist gratis im Leben, auch nicht Qualitätsjournalismus aus der Region. Wir liefern Ihnen Tag für Tag relevante Informationen aus Ihrer Region, wir wollen Ihnen die vielen Facetten des Alltagslebens zeigen und wir versuchen, Zusammenhänge und gesellschaftliche Probleme zu beleuchten. Sie können unsere Arbeit unterstützen mit einem Kauf unserer Abos. Vielen Dank!
Ihr Michael Kaspar, Chefredaktor
Digital-Abo
Mit dem Digital-Abo profitieren Sie von vielen Vorteilen und können die Inhalte auf zueriost.ch uneingeschränkt nutzen.
zum AngebotDieser Artikel wurde automatisch aus unseren alten Redaktionssystemen auf unsere neue Website importiert. Falls Sie auf Darstellungsfehler stossen, bitten wir um Verständnis und einen Hinweis: servicedesk@zol.ch