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Bis Mitte April 2016 arbeitete A. im Vollzugszentrum Bachtel. Archivfoto: Seraina Boner

Geschasster Mitarbeiter erhält Abfindung

Nachdem er seine Stelle im Vollzugszentrum Bachtel verlor, reichte der ehemalige Mitarbeiter A. eine Beschwerde ein. Er erhielt Recht, eine Abfindung und eine Entschädigung.

Bis Mitte April 2016 arbeitete A. im Vollzugszentrum Bachtel. Archivfoto: Seraina Boner

Veröffentlicht am: 24.04.2020 – 10.14 Uhr

Mitarbeiterbeurteilungen bestimmen den aktuellen Stand des Mitarbeiters, entscheiden über Lohnerhöhungen oder legen, wie im Falle von A.*, den Grundstein für eine Entlassung. A. arbeitete ab dem 1. September 2006 beim Amt für Justizvollzug des Kantons Zürich, zunächst als Chauffeur. Ab Februar 2008 war er Aufseher und Betreuer im Vollzugszentrum Bachtel.

Mitte April 2016 wurde er entlassen, damals war er knapp 40 Jahre alt. Man attestierte ihm ein «ungenügendes Verhalten», seine Anstellung wurde noch während laufender Bewährungsfist beendet. Dagegen ging A. vor. Die Kündigung sei «formell mangelhaft» gewesen, findet er. Vor dem Verwaltungsgericht wird seine Beschwerde nun gutgeheissen. Er erhält eine Entschädigung von drei und eine Abfindung von sechs Monatslöhnen.

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