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Glockengeläut, ob von Kirchen, Kühen oder Schafen, sind in Bauma nicht mehr einklagbar. Beni Frenkel

Kuh- und Kirchenglocken gelten in Bauma nicht mehr als Lärm

Die Gemeinde Bauma stimmte an ihrer Gemeindeversammlung einer neuen Polizeiverordnung zu. Für Diskussionsstoff sorgte vor allem ein Artikel: Kuh- und Kirchenglocken sind in Bauma neu kein «Lärm» mehr.

Glockengeläut, ob von Kirchen, Kühen oder Schafen, sind in Bauma nicht mehr einklagbar. Beni Frenkel

Veröffentlicht am: 18.03.2019 – 22.53 Uhr

Nicht jeder Gemeindepräsident beginnt eine Versammlung mit dem Dschungelbuch. Gemeindepräsident Andreas Sudler (parteilos) aber leitete die Vorstellung der neuen Polizeiverordnung mit dem Bären Balu ein. Die knapp 50 Anwesenden amüsierten sich ab dem projizierten Leinwandbild des gemütlichen Bären: « Versuchs mal mit mehr Ordentlichkeit. »

Mit diesem Bild versuchte er die Stimmbüger für die Gemeindeversammlung einzustimmen. Die Versammlung selbst fand im Gasthaus zur Tanne statt.

Die Polizeiverordnung der Gemeinde Bauma stammt aus dem Jahr 1980. Viele Verordnungen, so Sudler, seien nicht mehr aktuell: « Jede einzelne Bestimmung wurde überprüft und wo nötig gestrichen oder konkretisiert. »

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