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Gegen den Beschluss der Gemeindeversammlung läuft ein Rekurs

Ein Hittnauer hat zum Geschäft «Wohnhaus mit Arztpraxis» der letzten Gemeindeversammlung Rekurs eingereicht. Er bemängelt unter anderem das Abstimmungsprozedere.

Veröffentlicht am: 17.12.2018 – 15.56 Uhr

Die Vorwürfe, die der Hittnauer Emmanuel Granges erhebt, sind happig: Desinformation, ungenügende Information, Verletzung der Sorgfalts- und Informationspflicht, mangelhafte Abklärungen und Publikation sowie fehlerhaftes Abstimmungsprozedere. Formuliert hat er sie in einem Rekurs gegen den Beschluss der Gemeindeversammlung im Rahmen des Geschäfts «Wohnhaus mit Arztpraxis», den er vor einer Woche beim Pfäffiker Bezirksrat eingereicht hat.

Gemäss Granges betrifft die Desinformation einige Widersprüche, etwa was den Eingriff in den Wohnungsmarkt angeht. Oder dass der Gemeinderat behaupte, die Ärztegemeinschaft stelle kein Mietrisiko dar. «Ich will der geplanten Ärztegemeinschaft zwar nicht unterstellen, dass sie etwa Mieten unpünktlich zahlt, aber das Projekt als risikofrei zu bezeichnen, ist Desinformation», sagt Granges. Und schliesslich lege der Gemeinderat nicht offen, welche Gewinne Hittnau durch die Vergabe nahezu aller Tätigkeiten zum Vorhaben verloren gingen.

«Eine besondere Sorgfaltspflicht»

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