Mit einer Software, die ein speziell schnelles Herunterladen von Daten aus dem Internet ermöglicht sowie mit einschlägigen Suchbegriffen war ein Zürcher Oberländer im Herbst 2015 im Web mehrmals auf der Suche nach harter Pornografie.
Mit Menschen und Tieren
Sein Interesse galt dabei Bildern, die «Geschlechtsverkehr sowie beischlafähnliche Handlungen zwischen Kindern, zwischen Kindern und Erwachsenen und teilweise auch zwischen Menschen und Tieren zeigten», wie es der für den Fall zuständige Staatsanwalt später in einer Zusammenfassung schrieb.
Der Mann wurde fündig und speicherte schliesslich 156 Filme und 85 Fotos auf zwei externen Festplatten ab. Die meisten dieser Dateien enthielten Bilder mit nackten Kindern; die jüngsten Darsteller waren etwa fünfjährig.
Bedingte Geldstrafe
Die Sache flog dann aber auf, und der heute 33-jährige Oberländer wurde kürzlich mittels eines Strafbefehls wegen mehrfacher Pornografie verurteilt. Er erhielt eine Geldstrafe von 100 Tagessätzen à 140 Franken. Zu dieser bedingten Strafe kommt noch eine Busse von 2800 Franken. Zudem muss der Mann die Verfahrenskosten von 2250 Franken übernehmen.
Festplatten gesperrt
Die Festplatten, auf denen die pornografischen Fotos und Filme gespeichert waren, werden dem Besitzer nicht mehr herausgegeben.
Der 33-jährige Oberländer kann sich laut dem Strafbefehl jedoch auf eigenen Kosten seine privaten, legalen Daten von der Zürcher Kantonspolizei kopieren und damit retten lassen, bevor die Datenträger dann höchstwahrscheinlich vernichtet werden.
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