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Der junge Erwachsene wurde vom Bezirksgericht Winterthur für seine sexuelle Handlungen zu einer bedingte Geldstrafe verurteilt. (Bild: Fabrice Dubler)

Mann begrapscht junges Mädchen – Geldstrafe

Ein Mann fasste einem jungen Mädchen an sein Geschlechtsteil. Nun hat ihn das Bezirksgericht Winterthur mit einer bedingten Geldstrafe gebüsst.

Der junge Erwachsene wurde vom Bezirksgericht Winterthur für seine sexuelle Handlungen zu einer bedingte Geldstrafe verurteilt. (Bild: Fabrice Dubler)

Veröffentlicht am: 19.10.2017 – 15.38 Uhr

Vor der Bezirksrichterin sitzt ein junger Mann. Schüchtern und ruhig wirkt er. Sexuelle Handlungen mit einem kleinen Mädchen würde man ihm nicht zumuten. Wie schon in den vorherigen Befragungen durch die Polizei gab er aber auch an der Hauptverhandlung alles zu.

Gekommen ist es dazu im Oktober 2016. Der junge Erwachsene aus der Region, der damals einem Beruf mit Kindern nachging, erschien zur Arbeit. «Wie damals üblich, ging ich bekifft zu meiner Arbeitsstelle», sagte er aus. Ein Mädchen, das sich im Schulalter befindet, habe sein Portemonnaie gesehen und ihn nach einer Münze gefragt. «Wenn ich dich anfassen darf, bekommst du die Münze», sagte er zum Mädchen, worauf dieses die Hose runterzog und er dessen nackte Vagina berührte.

Täter konnte nicht ohne Kiffen leben

Warum er das getan habe, fragte die Richterin. «Ich war neugierig und habe die Konsequenzen verdrängt. Erregt wurde ich dadurch aber nicht», beteuerte der Beschuldigte. Dennoch ging er mit dem Kind noch ins Obergeschoss, wo es erneut nach einem Geldstück fragte und sich die Handlung in der gleichen Weise wiederholte. «Ich spürte mich in dem Moment selbst nicht mehr und schäme mich für meine Tat», sagte der junge Mann, der nach eigenen Angaben schon länger unter Depressionen und Wutausbrüchen leidet.

Daher komme auch seine Drogenabhängigkeit. Durch das Kiffen fühle er sich erlöst, so der Mann. Und: «Es gab Zeiten, da konnte ich weder essen, noch schlafen oder arbeiten, ohne high zu sein.» So rauchte er über mehrere Monate drei Joints am Tag. Auch heute kiffe er noch ab und zu. Bei seiner Verhaftung stellte die Polizei dann auch 24 Gramm Marihuana sicher.

Nicht pädosexuell veranlagt

Aufgrund dieser Lebensumstände ist der Täter seit einem halben Jahr in psychiatrischer Behandlung. Diese tue ihm gut und wolle er auch fortführen. Auch sein Anwalt betonte, dass er sich nach dem Vorfall sofort Unterstützung holte. Zudem beteuerte er, dass sich sein Mandant in einer schwierigen Lebensphase befunden hätte.

Seine Handlung sei aber strafrechtlich betrachtet nicht schwerwiegend gewesen, die Neigungen nicht pädosexuell, was auch dessen Therapeut befunden hätte. Deshalb forderte er eine Busse von 150 Tagessätzen à 30 Franken und eine Busse von 300 Franken für den Verstoss gegen das Betäubungsmittelgesetz. Die gesetzlichen Voraussetzungen eines Berufsverbots seien damit nicht gegeben und ein solches nicht verhältnismässig, da sein Mandant zukünftig nicht mehr in diesem Bereich tätig sein werde.

Keine Gefängnisstrafe

Das Gericht kam jedoch den Forderungen der Staatsanwaltschaft nach. Diese forderte eine bedingte Geldstrafe von 240 Tagessätzen à 30 Franken mit einer zweijährigen Probezeit sowie eine Busse von 500 Franken. Zusätzlich wird ihm ein Berufsverbot von zehn Jahren auferlegt und die Weiterführung seiner psychiatrischen Behandlung angeordnet, solange diese sinnvoll sei. Mit diesem Urteil wurde der junge Herr schuldig gesprochen.

Der Täter habe ein Verbrechen gegen die sexuelle Integrität begangen und sei sich über das Alter des Opfers und die Folgen seiner Tat trotz des vorherigen Drogenkonsums bewusst gewesen. Seine Lebenssituation, das sofortige Geständnis sowie der Wille zur Weiterführung der Therapie sei berücksichtigt worden. Ins Gefängnis muss der Mann also trotz seiner Handlung nicht. Die bedingte Geldstrafe wird nur vollzogen, wenn der Beschuldigte innert zwei Jahren nochmals verurteilt wird.


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