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Ende 2016 wurde im Kanton Zürich für insgesamt 7959 Minderjährige und 13'671 Erwachsene eine Massnahme – in der Regel eine Beistandschaft – geführt. (Archivbild: Urs Weisskopf)

Kesb ordnen weniger Massnahmen an

Wie die Kesb-Präsidienvereinigung Kanton Zürich informiert, nahmen Massnahmen und Pendenzen im Jahr 2016 ab.

Ende 2016 wurde im Kanton Zürich für insgesamt 7959 Minderjährige und 13'671 Erwachsene eine Massnahme – in der Regel eine Beistandschaft – geführt. (Archivbild: Urs Weisskopf)

Veröffentlicht am: 12.05.2017 – 10.24 Uhr

Die 13 Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden im Kanton Zürich ordnen im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung leicht weniger Massnahmen an: Ende 2016 bestanden pro 1000 Einwohnern 14,4 behördliche Massnahmen. 2015 und 2014 waren es 14,6 und 14,7 gewesen.

Die Bevölkerungszahl stieg im Kanton von Ende 2014 bis Ende 2016 um 2,7 Prozent an. Die Anzahl von Personen, die unter einer Massnahme von einer Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) standen, nahm im selben Zeitraum um 2 Prozent zu.

Pendenzen abgebaut

Ende 2016 wurde im Kanton Zürich für insgesamt 7959 Minderjährige und 13'671 Erwachsene eine Massnahme – in der Regel eine Beistandschaft – geführt, wie die Kesb-Präsidienvereinigung am Freitag mitteilte.

Die 13 Behörden konnten im vergangenen Jahr ihre Pendenzen abbauen. Die Zahl der laufenden Verfahren nahm gemäss den veröffentlichten Kennzahlen um 5,8 Prozent ab. (sda)


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