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Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen soll der Regierungsrat schneller informieren. (sda)

Kantonsrat will raschere Information bei Auftragsvergaben

Unternehmen sollen rascher erfahren, wie sie mit ihrer Offerte im Rennen um eine öffentliche Auftragsvergabe stehen: Der Zürcher Regierungsrat hat Verständnis für das Anliegen - er will aber nicht so pressieren wie der Kantonsrat.

Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen soll der Regierungsrat schneller informieren. (sda)

Veröffentlicht am: 21.08.2017 – 09.59 Uhr

Unternehmen, die an einer öffentlichen Vergabe teilnehmen, wollen wegen ihrer Planung möglichst rasch wissen, ob sie mit einem Zuschlag des Auftrages rechnen können oder nicht, hielten SVP, FDP und CVP in einem Postulat fest.

Denn so lange die Chance besteht, den Auftrag zu erhalten, müssen die Betriebe ihre personellen Ressourcen entsprechend planen. Auch die benötigten Maschinen seien für den Fall einer Zusage freizuhalten, sagte Josef Wiederkehr (CVP, Dietikon) am Montag. Das stelle eine grosse Belastung dar.

Infos innert zwei Tagen

In ihrem Postulat regten die drei bürgerlichen Parteien deshalb eine Änderung der Submissionsverordnung an: Alle Unternehmen, die an einer Auftragsvergabe teilnehmen, sollen zwei Tage nach dem Eingang und dem Öffnen aller Offerten über diese informiert werden.

So könnten Betriebe, die mit ihrem Angebot im Vergleich zu den Konkurrenten zu weit daneben liegen, sich nach neuen Aufträgen umsehen und wären nicht mehr blockiert, bis dann die definitive Absage käme, begründeten die Postulanten ihren Vorstoss.

Irrtümer vermeiden

Der Regierungsrat hat «grundsätzlich Verständnis für das Anliegen», wie er in seiner Antwort festhält. Eine Frist von lediglich zwei Tagen hält er aber für viel zu kurz. Die Offerten seien da formell noch nicht geprüft. Oft enthielten sie noch Rechenfehler, die korrigiert werden müssten.

Eine «Rangliste» zwei Tage nach Offertöffnung ist laut Regierungsrat deshalb zu wenig verlässlich: Anbietende könnten "irrtümlicherweise von nur geringen Zuschlagschancen ausgehen und sich damit anderen Aufträgen zuwenden", sie könnten sich aber auch - wegen eines Rechenfehlers - ungerechtfertigte Zuschlagschancen ausrechnen.

Zudem sei der Preis bei vielen Vergaben nur von untergeordneter Bedeutung, hält der Regierungsrat weiter fest. Bloss aufgrund des Offertöffnungsprotokolls «ist noch nicht ersichtlich, wer den Zuschlag erhalten wird». Trotz dieser Vorbehalte: «Der Regierungsrat hat das Bedürfnis der Anbietenden nach mehr Transparenz und einer raschen Information erkannt», hält er fest.

Regierungsrat will mehr Zeit

Mittelfristig will der Regierungsrat deshalb eine Regelung schaffen, wonach allen Submissionsteilnehmern ein Protokoll der eingegangenen Offerten zugestellt wird. Dies allerdings nicht innert zwei Tagen, sondern einfach «möglichst rasch» nach erfolgter rechnerischer Prüfung sowie einer Erläuterungs- und Bereinigungsphase.

Der Kantonsrat hält indes an der Zwei-Tage-Regelung fest. Bei der Abschreibung des Postulates hat er sich mit 100 zu 65 Stimmen für eine abweichende Stellungnahme ausgesprochen.

Dies sei als «unmissverständliches Signal» zu verstehen, sagten SVP, FDP und CVP. Denn es steht die Revision der interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen an. Mit dem kantonsrätlichen Entscheid werde Druck gemacht, damit diese Revision im Sinne des Postulats ausfallen werde, sagte unter anderem Franco Albanese (SVP, Winterthur). (sda)


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