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Die Psychiatrische Uniklinik soll aus dem kantonalen Finanzhaushalt entlassen werden. (Bild: Screesnhot Google)

Kantonsrat will Psychiatrische Klinik verselbständigen

Nach der Universität und dem Universitätsspital (USZ) soll nun auch die Psychiatrische Universitätsklinik Zürich (PUK) verselbstständigt werden. Der Zürcher Kantonsrat sprach sich am Montag für ein Baurechtsmodell aus. AL und Grüne lehnen die Vorlage deswegen ab.

Die Psychiatrische Uniklinik soll aus dem kantonalen Finanzhaushalt entlassen werden. (Bild: Screesnhot Google)

Veröffentlicht am: 12.06.2017 – 18.10 Uhr

Der Kantonsrat möchte die Psychiatrische Universitätsklinik Zürich (PUK) verselbständigen. Am Montag sprach er sich für ein Baurechtsmodell aus.

Als selbstständige, öffentlich-rechtliche Anstalt soll die PUK formal auf die gleiche Ebene gestellt werden wie die Uni und das USZ. Mit dem Gesetz, das der Kantonsrat am Montag in erster Lesung durchberaten hat, werden die Spitalgebäude im Baurecht der PUK übertragen und die Klinik aus dem kantonalen Finanzhaushalt entlassen.

«Dadurch erhält die PUK die notwendige betriebliche Autonomie und kann über bauliche Investitionsvorhaben, die sie selber bezahlen muss, auch eigenständig entscheiden», sagte Kommissionspräsident Claudio Schmid (SVP, Bülach).

AL und Grüne verlangten eine Rückweisung der Vorlage. Es brauche kein neues Gesetz für etwas, das bisher bestens funktioniere, sagte Kaspar Bütikofer (AL, Zürich). Der Kantonsrat lehnte die Rückweisung aber mit 151 zu 17 Stimmen ab. Grund für den Antrag war das vom Regierungsrat beantragte Baurechtsmodell für die Klinik.

Kanton soll Besitzer bleiben

AL und Grüne forderten stattdessen das sogenannte Delegationsmodell für die PUK - wie es bei der Universität schon gilt. Mit diesem hätte die Psychiatrische Klinik zwar die Möglichkeit, seine Bauvorhaben selbstständig zu planen. Der Kantonsrat würde jedoch über das Budget die Kontrolle über die Kosten behalten.

«Das Modell hat sich bei der Uni bestens bewährt», sagte Bütikofer. Mit dem Baurechtsmodell bekomme die Spitalleitung Kompetenzen und Freiheiten, die sonst eher bei privatrechtlichen Anstalten üblich seien. «Das finanziell hohe Risiko bleibt so beim Kanton und den Steuerzahlern», sagte auch Kathy Steiner (Grüne, Zürich).

Für die SP kam eine Baurechtsabgabe an die PUK nur in Frage, «wenn diese die Anlagen auch selber nutzt», wie Andreas Daurù (Winterthur) betonte. Weil die zuständige Kommission einen entsprechenden Absatz im Gesetz ergänzte, sprachen sich dann auch die Sozialdemokraten für diese Variante und gegen das Delegationsmodell aus. Mit 146 zu 16 Stimmen wurde der Minderheitsantrag von AL und Grünen abgelehnt.

Mehr Mitsprache für das Parlament

In der weiteren Detailberatung ging es dann noch um verschiedene Änderungen bezügliche der Mitsprache des Kantonsrats. Die Anträge betrafen hauptsächlich die Stärkung der Oberaufsichtsfunktion. Dazu gehören die Genehmigung des Geschäftsberichts, der Jahresrechnung, der Eigentümerstrategie und des Berichts über deren Umsetzung sowie die Wahl des Spitalrats.

FDP und GLP erachteten es als ausreichend, wenn der Kantonsrat die Eigentümerstrategie und den Bericht über deren Umsetzung lediglich zur Kenntnis nimmt. Ihre Anträge wurden aber jeweils abgelehnt. Die Schlussabstimmung über die Vorlage findet erst im September statt. (sda)


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