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Besonders in anonymen Überbauungen sind Pakete im Milchkasten leicht zu stehlen. (Bild: Fotolia.de/stadtratte.

Geschenke sind im Briefkasten leichte Beute

Viele Menschen bestellen ihre Weihnachtsgeschenke in Onlineshops. Die Post deponiert die Pakete dann häufig im Milchkasten. Von dort sind sie allerdings leicht zu entwenden.

Besonders in anonymen Überbauungen sind Pakete im Milchkasten leicht zu stehlen. (Bild: Fotolia.de/stadtratte.

Veröffentlicht am: 24.11.2017 – 13.44 Uhr

In den Läden weihnachtet es sehr. Spätestens ab Ende November und den «Black-Friday-Wochen» überbieten sich die Kaufhäuser und Versandhändler mit Rabatt-Aktionen. Ein klares Indiz: Das Weihnachtsgeschäft soll angekurbelt werden. Die Waren und Geschenke werden immer häufiger online bestellt und per Post verschickt.

Schwierig zu belegen

Besonders kleinere Pakete deponiert die Post im Milchkasten des Empfängers. Wenn der Besteller dann in sein Ablagefach schaut, ist das Paket aber offenbar des Öfteren nicht mehr da. So beschreibt es eine Leserin aus dem Raum Uster, die ihren Namen nicht in der Zeitung lesen möchte, in einer E-Mail an die Redaktion: «Bei uns in der Überbauung sind in den letzten Wochen mehrmals kleinere Pakete weggekommen.» Einige Nachbarn bestätigen das gegenüber Züriost. Meist waren es kleinere Sendungen mit relativ tiefem Wert.

Allerdings kommen nicht immer nur kleine Pakete weg. So sagt Carmen Surber, Mediensprecherin der Kantonspolizei Zürich: «In der Anonymität einer grösseren Überbauungen ist die Verlockung natürlich gross, auch grössere Pakete mitzunehmen.» Solche Fälle kämen immer wieder mal vor. Sie will allerdings «weder bestätigen noch dementieren», dass sich solche Diebstähle in der Vorweihnachtszeit häufiger ereignen als sonst.

«Für uns geht das alles unter den Tatbestand des Diebstahls.» Ob etwas aus einem Einkaufswagen oder einem Briefkasten gestohlen wurde, macht für die Kantonspolizei in der Erfassung keinen Unterscheid. Deshalb liegen der Kantonspolizei keine Daten dazu vor.

Nachbar oder Dieb?

Aber: Ein Briefkasten sei natürlich ein einfacher Angriffspunkt für Diebe und Betrüger. «Gerade im urbanen Raum können Anwohner und Passanten selten unterscheiden, ob derjenige, der den Briefkasten öffnet, im Gebäude wohnt oder nicht», sagt Surber. Ausserdem würden viele der Bestohlenen das Verschwinden der Pakete kaum anzeigen. «Sind wir ehrlich: Die Chance einen Dieb zu fassen, ist beschränkt.»

Bei der Coop-Tochter Nettoshop, die auch eine Filiale in Volketswil betreibt, hat man keine extreme Häufung solcher Diebstähle festgestellt. Etwas anders klingt das bei der Migros-Tochter Digitec-Galaxus. Mediensprecher Alex Hämmerli sagt: «Solche Betrugswellen ereignen sich nach unserer Erfahrung unabhängig von der Jahreszeit.» Es könne zwar sein, dass kleinere Betrügereien insgesamt eher vor Weihnachten stattfinden. «Wir haben aber keine Zahlen, die diese These stützen würden.»

Wer bezahlt den Schaden?

Die Post teilt auf Anfrage mit, dass die Verlustquote von Paketen im tiefen Promillebereich liege. Die Post hält ausserdem fest, dass ein Paket als zugestellt gilt, wenn es in den Ablagekasten oder in eine Paket-Box gelegt oder an einem anderen vertraglich vereinbarten Ort deponiert wurde. Ab diesem Zeitpunkt haftet der Kunde.

Seitens Nettoshop heisst es, man übernehme den Schaden in aller Regel. Auch Digitec-Galaxus übernimmt in der Regel den Verlust. Bei einer Bestellung auf Rechnung, sei man versichert, sagt Sprecher Hämmerli. Ist die Bestellung bereits bezahlt, übernimmt die Firma in der Regel den Schaden. Falls die Ware irgendwie anders abhanden gekommen ist, indem der Pöstler etwa das Paket «ohne Erlaubnis» in den Gang gestellt hat, übernehme die Post bis zu 500 Franken.

An Abholstation liefern lassen

Post und Polizei empfehlen deshalb, Pakete wenn immer möglich etwa gegen Unterschrift zu bestellen oder die Pakete zu einem Nachbarn, der zu Hause ist oder an eine Abholstation liefern zu lassen. Auch wenn solche Dienstleistungen meist etwas mehr kosten. «Sie sind dafür wesentlich sicherer», sagt Carmen Surber von der Kantonspolizei.

Ausserdem könne der Versender in den Zustellungsanweisungen präzise Informationen angeben, erklärt Markus Flückiger von der Post. «Wenn man als Kunde auf Nummer sicher gehen will, kann der Empfänger den Versender auch um solche Zusatzleistungen bitten.»

Paket «verschwunden»

Allerdings kämpfen viele Versandhändler mit einem ganz anderen Problem: Einige Kunden melden sich beim Kundendienst und sagen, dass die Lieferung nicht eingetroffen sei, obwohl es die Post zugestellt hat. Um sich gegen solche Betrugsversuche zu schützen, legt Digitec-Galaxus seinen Kunden ein Dokument vor.

Darin bestätige der Kunde, dass er die Ware erhalten hat und es rechtliche Konsequenzen hat, wenn man lügt. Sobald das Dokument unterschrieben sei, verschicke man die Waren erneut, erklärt Hämmerli. «Es ist aber schon erstaunlich, wie häufig ein Paket doch auftaucht, sobald ein Kunde das Dokument unterzeichnen soll.»


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