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Die Kantonspolizei Zürich und die kommunalen Polizeien des Kantons kontrollierten während zweier Wochen Fussgänger und Autofahrer an Fussgängerstreifen. (Symbolbild: Kantonspolizei Zürich)

Fussgänger im Visier der Polizei

Die Kantonspolizei Zürich hat mit Unterstützung der kommunalen Polizeikorps zwischen dem 20. Februar und dem 5. März im Bereich von Fussgängerstreifen zahlreiche Schwerpunkt-Aktionen zu den Themen Fussgänger, Fahrzeugbeleuchtung und Geschwindigkeit durchgeführt.

Die Kantonspolizei Zürich und die kommunalen Polizeien des Kantons kontrollierten während zweier Wochen Fussgänger und Autofahrer an Fussgängerstreifen. (Symbolbild: Kantonspolizei Zürich)

Veröffentlicht am: 08.03.2017 – 13.45 Uhr

Die zwei Wochen andauernde Schwerpunkt-Aktion der Kantonspolizei Zürich in Zusammenarbeit mit den kommunalen Polizeikorps hatte das Ziel, Fussgänger zu schützen, Fahrzeuglenkende für die Gefahren beim Fussgängerstreifen sowie für die Geschwindigkeit und die Sichtbarkeit im Strassenverkehr zu sensibilisieren.

Wie die Kantonspolizei in einer Mitteilung erklärt, gliederte sich die Schwerpunkt-Aktion in drei Elemente: Kontrolle des Vortritts beim Fussgängerstreifen, das Missachten von Verkehrsregeln durch Fussgänger oder Fahrzeuglenkende an Fussgängerstreifen sowie das Fahren mit Licht.

157 Fussgänger korrigiert

1'280 Fahrzeuglenkende wurden wegen Überschreitens der signalisierten Höchstgeschwindigkeit im Bereich von Fussgängerstreifen gebüsst oder verzeigt. Über 35-mal gewährten Motorfahrzeuglenkende den Vortritt an Fussgängerstreifen nicht und wurden deswegen gebüsst.

157 Fussgänger mussten wegen Missachtung von Verkehrsregeln belehrt oder gebüsst werden. Wegen mangelnder, fehlender oder nicht eingeschalteter Fahrzeugbeleuchtung wurden 690 Verkehrsteilnehmer gebüsst, verzeigt oder mit einem Beanstandungsrapport zur Nachkontrolle bei der Polizei aufgeboten. (eka)


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