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Das Technorama erhält ab 2018 bis 2022 jährlich 600'000 Franken vom Bund. (Bild: Archiv)

Technorama kann weiter auf Geld vom Bund zählen

Das Bundesamt für Kultur (BAK) führte erstmals eine öffentliche Ausschreibung für Betriebsbeiträge an Museen durch. Ab 2018 unterstützt das BAK 13 Museen mit einem jährlichen Betriebsbeitrag. Geld vom Bund erhält dabei auch das Technorama.

Das Technorama erhält ab 2018 bis 2022 jährlich 600'000 Franken vom Bund. (Bild: Archiv)

Veröffentlicht am: 19.07.2017 – 10.22 Uhr

Insgesamt 35 Museen reichten im Frühjahr beim Bundesamt für Kultur (BAK) ein Fördergesuch für kommendes Jahr ein. Die Gesuche wurden von sechs Experten bis Ende Juni geprüft und bewertet.

Technorama erhält jährlich 600‘000 Franken

Gestützt auf diese Bewertung spricht das BAK 13 Institutionen einen Betriebsbeitrag für die Jahre 2018 bis 2022 zu. Unter den ausgesuchten Museen ist auch das Technorama. Das Winterthurer Wissenschaftszentrum erhält in dieser Zeitdauer jährlich 600‘000 Franken.

Auch in diesem Jahr profitiert das Technorama von Fördergeldern. Aktuell unterstützt das BAK das Swiss Science Center mit 700‘000 Franken. Künftig muss das Technorama also mit 100‘000 Franken weniger auskommen.  

Die weiteren finanziell geförderten Institutionen sind:

  • Das Aargauer Kunsthaus in Aarau
  • Das Alpine Museum der Schweiz in Bern
  • Ballenberg, das Freilichtmuseum der Schweiz, in Hofstetten bei Brienz (BE)
  • Das Haus für elektronische Künste in Münchenstein (BL)
  • Das Laténium in Hauterive (NE)
  • La Musée Ariana (Musée suisse de la céramique et du verre) in Genf
  • La Musée de l'Elysée in Lausanne
  • Museo d’arte della Svizzera italiana in Lugano
  • Die Römerstadt Augusta Raurica in Augst (BL)
  • Die Stiftsbibliothek in St. Gallen
  • Das Verkehrshaus Schweiz in Luzern
  • La Vitromusée in Romont (FR)

Pro Jahr fliessen 5,9 Millionen Franken an Fördergeldern

Museen, die vom Bund bis Ende 2017 unterstützt werden und in Zukunft eine Kürzung des Förderbeitrags um mindestens 30 Prozent oder einen Wegfall der Unterstützung zu gewärtigen haben, erhalten für 2018 eine einmalige Überbrückungszahlung in der Höhe von 70 Prozent der bisherigen Finanzhilfe.

Das Gesamtbudget des BAK für die Ausrichtung von Betriebsbeiträge an Museen beläuft sich für die ganze Förderperiode auf durchschnittlich rund 5,9 Millionen Franken pro Jahr. Dies entspricht einer Erhöhung von gut einer Million Franken im Vergleich zu 2017. Die Erhöhung wurde vom Parlament beschlossen.

BAK vollzog Systemwechsel

In der Vergangenheit unterstützte das BAK sieben Museen mit jährlichen Betriebsbeiträgen. Die Auswahl der Institutionen wurde bisher in der Kulturbotschaft durch Bundesrat und Parlament festgelegt. Nun vollzieht das Bundesamt per 2018 einen Systemwechsel. Es vergibt die Betriebsbeiträge an Museen neu gestützt auf eine öffentliche Ausschreibung.

Die Förderkriterien sind in einer Verordnung des Eidgenössischen Innendepartements festgelegt. Für eine Unterstützung müssen die Museen eine gesamtschweizerisch bedeutsame Ausstrahlung und Qualität aufweisen, über eine für das kulturelle Erbe der Schweiz bedeutsame und einzigartige Sammlung von hohem kulturellem Wert verfügen sowie eine innovative und breite Vermittlungsarbeit leisten.


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