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Die Stadtpolizei Winterthur gibt Sicherheits- und Verhaltenstipps im Umgang mit Feuerwerk. (Bild: Rike/pixelio.de)

Sicherer Umgang mit Feuerwerk

Traditionsgemäss wird der 1. August mit buntem Feuerwerk und lauten Knallern gebührend gefeiert. Die Gefahren bei falscher Handhabung von Raketen, Vulkanen und anderen Feuerwerkskörpern werden dabei leider vielfach unterschätzt. Um die Bevölkerung zu sensibilisieren, lancieren die Stadtpolizei Winterthur und Schutz & Intervention Winterthur eine gemeinsame Aktion.

Die Stadtpolizei Winterthur gibt Sicherheits- und Verhaltenstipps im Umgang mit Feuerwerk. (Bild: Rike/pixelio.de)

Veröffentlicht am: 27.07.2017 – 12.35 Uhr

Die Winterthurer Blaulichtorganisationen planen, den Feuerwerks-Verkaufsstellen in Winterthur Informationsflyer mit Sicherheits- und Verhaltenstipps auszuhändigen. Diese Flyer sollen durch das Verkaufspersonal an die Kundschaft abgegeben werden.

Brandgefahr minimieren

Damit aus dem Feiertag kein Feuer-Tag wird, gilt es beim Abbrennen von Feuerwerk einen genügend grossen Sicherheitsabstand zu Gebäuden und Wäldern zu wahren: Je nach Grösse des Feuerwerkkörpers muss dieser Abstand 40 bis 200 Meter betragen.

Die Stadtpolizei weist daraufhin, dass in der Altstadt aufgrund der engen Platzverhältnisse und der damit eingehenden Brandgefahr nur Feuerwerk abgelassen werden darf, das am Boden bleibt.

Nicht alle haben Freude an Feuerwerk

Lautes Knallen durch Feuerwerk bedeutet Stress für ältere Leute, Familien mit Kleinkindern und Haustiere. Aus Respekt soll daher Feuerwerk nur mit Augenmass und zu bestimmten Zeiten abgebrannt werden.

Gemäss der Allgemeinen Polizeiverordnung Winterthurs ist das Abbrennen von lärmendem Feuerwerk während der Ruhezeiten nur an speziellen Feiertagen wie Silvester oder eben dem Nationalfeiertag erlaubt. Konkret darf also am 1. August von 00.01 Uhr bis 23.59 Uhr Feuerwerk gezündet werden. (red)

Weitere Vorsichtsmassnahmen sind:

  • Nur zugelassenes Feuerwerk abbrennen.
  • Handhabung durch Verkäufer erklären lassen und Gebrauchsanweisung beachten.
  • Feuerwerk kühl, trocken und kindersicher lagern.
  • Feuerwerk nicht manipulieren.
  • In der Nähe von Feuerwerk gilt ein striktes Rauchverbot.
  • Feuerwerk gehört nicht in die Hände kleiner Kinder. Grösseren Kindern muss der Umgang mit Feuerwerkskörpern erklärt werden, beim Abressen sollten sie unter Beaufsichtigung stehen.
  • Feuerwerke nicht in unmittelbarer Nähe von Menschen abfeuern.
  • Raketen dürfen nur aus fest verankerten Flaschen und Rohren starten.
  • Blindgängern frühestens nach fünfzehn Minuten nähern und diese mit Wasser ablöschen. Blindgänger gehören nicht in den Haushaltkehricht. Bitte an den Verkäufer retournieren.
  • Löschmittel bereithalten (z. B. Feuerlöscher, Löschdecke oder einen Eimer Wasser).
  • Um das eigene Haus vor Irrläufern zu schützen, Fenster und Türen während der «Feuerwerkszeit» schliessen und Sonnenstoren einziehen.
  • Aktuelle Situation zu Trockenheit und Waldbrandgefahr in den Medien beachten.

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