nach oben

Anzeige

Symbolbild: Eine Photovoltaik-Anlage auf dem Dach der Kanti Brüelrain sorgt für Diskussionen.

Regierungsrat muss Photovoltaik-Anlage prüfen

Auf dem Dach der Kantonsschule Büelrain in Winterthur soll während der bereits laufenden Erneuerung auch noch eine Photovoltaik-Anlage erstellt werden. Dies verlangt ein Postulat von GLP, CVP und BDP, das der Zürcher Kantonsrat am Freitag mit 84 Stimmen für dringlich erklärt hat.

Symbolbild: Eine Photovoltaik-Anlage auf dem Dach der Kanti Brüelrain sorgt für Diskussionen.

Veröffentlicht am: 07.07.2017 – 14.11 Uhr

Die Kantonsschule Brüelrain wird derzeit für 60 Millionen Franken erneuert und ausgebaut. Der entsprechende Kredit war im Kantonsrat im März 2016 völlig unbestritten. Der Spatenstich ist im September erfolgt.

Kein Bestandteil des Projekts ist jedoch eine Photovoltaik-Anlage auf dem Dach der Schule, wie drei Kantonsräte überrascht festgestellt haben. In der Ratsdebatte sei dies zwar kein Thema gewesen, doch sei eine solche Anlage in der vorberatenden Kommission in Aussicht gestellt worden, schreiben sie in ihrem Postulat.

Mit ihrem Vorstoss verlangen sie deshalb, dass während des bereits laufenden Bauprozesses vom Kanton oder allenfalls von einem Dritten eine Photovoltaik-Anlage erstellt wird.

«Nachrüsten wäre teurer»

Eine erst nachträgliche Realisierung wäre teurer: Könnte die Anlage gleichzeitig mit der Fertigstellung des Daches installiert werden, liessen sich im Bereich von Baustelleneinrichtung sowie temporären und permanenten Absturzsicherungen viele Kosten einsparen, sagte Barbara Schaffner (GLP, Otelfingen).

Das spätere Nachrüsten des Schulgebäudes mit einer Solaranlage wäre deutlich teurer, meinte auch Martin Neukom (Grüne, Winterthur). Dringlichkeit sei damit gegeben.

SVP und FDP sahen es anders. Der Neubau erreiche auch ohne Solaranlage die energetischen Vorgaben, sagte Pierre Dalcher (SVP, Schlieren). Sonja Rueff (FDP, Zürich) wies darauf hin, dass der Kredit einstimmig gesprochen worden sei und dass die fehlende Photovoltaik-Anlage in den Debatten kein Thema gewesen sei.

Für die Dringlichkeitserklärung eines Postulats sind lediglich 60 der 180 möglichen Stimmen erforderlich. Der Regierungsrat muss nun innert fünf Wochen schriftlich Stellung nehmen. Überweist der Kantonsrat daraufhin das dringliche Postulat definitiv an den Regierungsrat, hat dieser ein Jahr Zeit, um das Anliegen zu prüfen. (sda)


Dieser Artikel wurde automatisch aus unseren alten Redaktionssystemen auf unsere neue Website importiert. Falls Sie auf Darstellungsfehler stossen, bitten wir um Verständnis und einen Hinweis: servicedesk@zol.ch

Kommentar schreiben

Bitte geben Sie ein Kommentar ein.

Wir veröffentlichen Ihren Kommentar mit Ihrem Vor- und Nachnamen.
* Pflichtfeld

Anzeige

Anzeige