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Das Zürcher Obergericht beschäftigt sich am Freitag mit der Tötung des Winterthurer «Hanfpapstes». (Bild: zvg)

Hauptangeklagter heute vor Obergericht

Der Haupttäter des Tötungsdelikts am Winterthurer «Hanfpapst» muss sich heute vor dem Zürcher Obergericht verantworten.

Das Zürcher Obergericht beschäftigt sich am Freitag mit der Tötung des Winterthurer «Hanfpapstes». (Bild: zvg)

Veröffentlicht am: 16.06.2017 – 07.57 Uhr

Das Bezirksgericht Winterthur verurteilte den mittlerweile 24-jährigen Iraner, der 2014 den Winterthurer «Hanfpapst» Martin Frommherz überfallen und zu Tode geprügelt hat, in erster Instanz zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren.

Weil der Täter offenbar unter psychischen Störungen leidet, schob das Gericht die Strafe zugunsten einer stationären Massnahme auf und sprach die kleine Verwahrung aus. Gegen das Urteil legte der Iraner Berufung ein. Nun wird der Fall vor dem Zürcher Obergericht verhandelt.

Der Mann hatte sich zusammen mit weiteren Tätern Marihuana beschaffen wollen. Als es zur Tötung kam, waren die Mittäter aber schon nicht mehr im Haus.


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