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Rita Dütsch setzt sich ein, dass blinden Menschen keine Steine in den Weg gelegt werden. (Bild: Christian Saggese)

Blindenhunde im Kino Kiwi unerwünscht

Eine blinde Winterthurerin wollte sich letzte Woche im Kino Kiwi einen Film anhören, durfte jedoch ihren Führhund nicht mitnehmen. Nun werden rechtliche Schritte geprüft. Das Kino ändert die Regel nicht, wird sich aber mit dem Thema befassen.

Rita Dütsch setzt sich ein, dass blinden Menschen keine Steine in den Weg gelegt werden. (Bild: Christian Saggese)

Veröffentlicht am: 23.02.2017 – 08.25 Uhr

Aktuell läuft in den Schweizer ­Kinos der Film «Mein Blind Date mit dem Leben». Dieser handelt von einem Blinden, der sein Handicap verschweigt, um von der Öffentlichkeit nicht diskriminiert zu werden. Eine Geschichte, die sich die Winterthurerin Rita Dütsch gerne angehört hätte. Denn auch sie ist blind und sich deswegen gewohnt, wegen ihrer Beeinträchtigung oft anders behandelt zu werden. «Dass ich aber ausgerechnet bei diesem Film selbst ein Opfer von Diskriminierung werde, hätte ich nie gedacht», zeigt sie sich vom Kino Kiwi schwer enttäuscht.

Was ist geschehen?

Rita Dütsch wollte sich den Film letzte Woche ansehen. Dabei war auch ihre ­Blindenführhündin Oriana. «Sie erleichtert mir meinen Alltag enorm und ermöglicht mir am kulturellen Leben teilzuhaben», zeigt sich die Winterthurerin dankbar. Doch an jenem Abend war der Vierbeiner im Kino Kiwi unerwünscht. «Es hiess, der Hund könne den anderen Kinobesuchern Angst machen und durch das Bellen stören. Zudem würde sie sich bei der Lautstärke im Saal unwohl fühlen», erzählt Rita Dütsch kopfschüttelnd.

Und «das Personal zeigte keinerlei Diskussionsbereitschaft. Ich schlug vor, dass man als Kompromiss ja den Hund vor dem Saal warten lassen könnte.» Aber ganz im Gegenteil, «es war eine richtige Arroganz rauszuhören. Als ob die Kinobetreiber meinen Hund besser kennen als ich. Dabei ist dieser auf solche Ausnahmesituationen trainiert. Schliesslich bin ich auch auf meinen Führhund angewiesen, wenn wir beispielsweise neben einer lauten Baustelle sind.»

Was Rita Dütsch verwundert: «In anderen Kinos, wie im Maxx, hatte ich dieses Problem nie.»

Rechtliche Abklärung
Auch beim Blinden- und Seh­behindertenverband sei man aus allen Wolken gefallen, als man von dem Vorfall hörte, sagt Urs Lüscher von der Sektion Zürich. «Wir haben eigentlich gehofft, die Zeit der Ausgrenzung sei auch dank dem Behindertengleichstellungsgesetz langsam vorbei.» Ein Hund sei nun mal für einen blinden Menschen ein notwendiges Hilfsmittel. «Ich selbst war ebenfalls letzte ­Woche mit meinem Blindenhund im Kino RiffRaff. Es war überhaupt kein Problem.»

Man werde die Situation rechtlich beurteilen lassen, so Urs Lüscher. Nun stelle sich noch die Frage, ob dies als Einzel- oder als Verbandsbeschwerde geschehen soll.

An die Öffentlichkeit gehe Rita Dütsch aber nicht, um sich selbst einen Vorteil zu verschaffen. Sondern «es geht uns generell darum, dass solche Einschränkungen in unserer aufgeklärten Schweiz für immer verschwinden.»

Kino Kiwi rechtfertigt Vorgehen
Christian Mathys, Geschäftsleitungsmitglied vom Kino Kiwi, distanziert sich vom Vorwurf der Diskriminierung. In einer offiziellen Stellungnahme stellt er klar, dass die Zutrittsverweigerung keinesfalls der blinden Frau gegolten hat, sondern nur ihrem Hund. Dies sei auf eine generelle Regelung der Rücksichtnahme und der Sorgfaltspflicht zurückzuführen. «Seit je sind die Kiwi-Kinos bestrebt, ihre Gäste zuvorkommend zu empfangen. Personen mit Handicap, die das Kino allein nicht besuchen können, erhalten nebst IV-Vergünstigung auf dem eigenen Ticket einen Gratiseintritt für die Begleitperson.» Das hätte auch für die blinde Besucherin gegolten, wäre ihre Kinobegleitung nicht vier­füssig gewesen.

Dennoch sei man gegenüber dem Thema nicht verschlossen. Man hoffe jetzt vorerst auf das Verständnis, «dass wir im Interesse unserer Kundschaft und feuerpolizeilichen Vorschriften für einen Blindenführhund keine Ausnahme machen dürfen, auch wenn sich dieser Hund normalerweise anders verhält, als Hunde eines andern Besuchers. Irgendwo ist die Linie zu ziehen, so, wie nach dem Gesetz auch bei noch nicht kinomündigen Kindern.»

Aber gerade im Blick auf eine allfällige Evakuierung im Notfall müsse nun abgeklärt werden, «wie hilfreich sich dann ein vor der Saaltüre oder im Gang sitzender Blindenführhund erweist.» Die Kiwi-Kinos würden es aber nicht versäumen, das nächste periodische Notfalltraining mit Feuerwehr und Polizei für ihre Mitarbeiter zu benutzen, um die Blindenführhundfrage aufs Tapet zu bringen. «Dann haben wir die Meinung von Fachleuten.»


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