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Die Reformierte Kirche muss zeitnah den Nachtglockenschlag abstellen. (Archivbild: Monika Kessler)

Volketswil muss nächtlichen Glockenschlag abstellen

Wegen Lärmklagen und weil der nächtliche Glockenschlag nicht gesetzeskonform ist, muss Volketswil zeitnah den Nachtglockenschlag abstellen. Sonst droht eine Verfügung.

Die Reformierte Kirche muss zeitnah den Nachtglockenschlag abstellen. (Archivbild: Monika Kessler)

Veröffentlicht am: 23.01.2017 – 14.45 Uhr

Am 30. November 2016 fand eine Sitzung zwischen dem Sicherheitsvorstand und dem Abteilungsleiter Sicherheit der Politischen Gemeinde Volketswil sowie der Kirchengutsverwalterin und dem Präsidenten der Reformierten Kirchenpflege Volketswil statt.

Mit Verfügung gedroht

An dieser Sitzung wurde der Delegation der Reformierten Kirche mitgeteilt, dass der Nachtglockenschlag der Kirche nicht in der Polizeiverordnung verankert sei und dass die nächtlichen Glockenschläge dadurch nicht gesetzeskonform seien.

Würde die Reformierte Kirche diesen Nachtglockenschlag nicht zeitnah abstellen, müsse der Sicherheitsvorstand aufgrund von Lärmklagen von Volketswiler Bewohnern der Reformierten Kirche eine Verfügung zustellen, die vor Gericht hätte angefochten werden können.

Nichts mit christlichem Glauben zu tun

Da der Nachtglockenschlag nichts mit dem christlichen Glauben zu tun habe, habe die Kirchenpflege entschieden, den Nachtstundenschlag zwischen 22 Uhr und werktags 6 Uhr und sonntags 7 Uhr abzustellen.

Der zeitliche und finanzielle Aufwand eines Gerichtsprozesses wäre zu gross gewesen, wie die Kirchenpflege mitteilt. (eka)


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