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Mit verständlichen Abstimmungsunterlagen soll der Zugang und das Interesse zu Wahlen und Abstimmungen erleichtert werden. (Foto: Keystone)

Wahlunterlagen sollen in «Einfacher Sprache» sein

Mit einem Postulat möchte die Kantonsrätin Karin Fehr Thoma (Grüne) erreichen, dass die Verständlichkeit von Wahl- und Abstimmungsmaterialien geprüft wird. In Uster hat man diese Prüfung externen Experten überlassen, welche die Einfache Sprache als mögliche Massnahme vorschlagen.

Mit verständlichen Abstimmungsunterlagen soll der Zugang und das Interesse zu Wahlen und Abstimmungen erleichtert werden. (Foto: Keystone)

Veröffentlicht am: 13.03.2018 – 17.44 Uhr

Die Kantonsräte Karin Fehr (Grüne Uster), Andreas Hauri (GLP Zürich) und Silvia Rigoni (Grüne Zürich) haben beim Zürcher Regierungsrat ein Postulat eingereicht. Dieser soll prüfen, mit welchen Massnahmen der Zugang und die Verständlichkeit von Wahl- und Abstimmungsmaterialien und Informationen zur politischen Meinungsbildung weiter verbessert werden kann.

«Für viele Stimmbürger wäre es bereits sehr hilfreich, wenn (…) Wahl- und Abstimmungsmaterialien in Einfacher Sprache und damit leicht verständlich zur Verfügung stehen würden», heisst es in dem Postulat. Die Ustermerin Fehr sagt, sie habe bewusst keine konkrete Zielgruppe in dem Schreiben genannt: «Damit ist auch eine breitere Öffentlichkeit angesprochen, die Mühe mit komplexen Sachverhalten in den Wahlunterlagen hat.» Dass im Kanton Nachholbedarf in der Verständlichkeit der Wahl- und Abstimmungsmaterialien bestehe, habe sich im Kantonsrat gezeigt, sagt Fehr. 

Gemäss Protokoll des Kantonsrats war die Regierung bereit, Fehrs Postulat entgegenzunehmen, doch Kantonsrat Tumasch Mischol (SVP) hat die Diskussion verlangt. Fehr schätzt, dass somit das Postulat wohl erst etwa in einem Jahr diskutiert werde.

Es geht noch einfacher

Neben der Einfachen Sprache gibt es auch die Leichte Sprache, die zusätzliche Vereinfachungen vorsieht (siehe Box). Auch Fehr möchte, dass diese Möglichkeit genutzt wird. In ihrem Postulatstext heisst es: «Mit Blick auf eine bessere Verständlichkeit der Informationen kann es sich im Einzelfall auch anbieten, auf das Instrument der Leichten Sprache zurückzugreifen.» 

Unterschied zwischen Einfacher Sprache und Leichter Sprache

Die Einfache Sprache ist für ältere Menschen, Hörbehinderte aber auch Menschen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, gedacht. Die Leichte Sprache ist hingegen hauptsächlich für Menschen mit geistiger Beeinträchtigung gedacht. Bei der Übersetzung eines Textes in die Einfache Sprache sind keine zwingenden Regeln vorgesehen, es sind nur Empfehlungen vorgesehen. Das Regelwerk zur Leichten Sprache umfasst unter anderem, dass nur kurze, aktive Hauptsätze mit einer einzigen Aussage gebildet werden. Auf Fremd- und Fachwörter sowie Synonyme ist zu verzichten. 

Auch Bettina Ledergerber, Mediensprecherin von Pro Infirmis, welche die Übersetzung von komplexen Sachverhalten im «Büro für Leichte Sprache» anbietet, sieht in diesem Bereich Nachholbedarf: «Einzelne Übersetzungsaufträge, wie zum Beispiel vom Volksschulamt, durften wir entgegennehmen. Aber von einem flächendeckenden Bemühen seitens des Kantons, für verständliche Informationen für alle zu sorgen, spüren wir leider noch nicht viel.» Der Regierungssprecher des Kantons, Andreas Werner Melchior, sagt dazu: «Das Problem ist erkannt und Lösungen dafür werden kontinuierlich erarbeitet. Die Abstimmungszeitung des Kantons Zürich beispielsweise ist bereits heute als Audiodatei für die Stimmberechtigten abrufbar.»  

Originaltext des Postulats von Karin Fehr

Übersetzung in Einfache Sprache*

Das Zürcher Gesetz über die Information und den Datenschutz bezweckt, das Handeln der öffentlichen Organe transparent zu gestalten und damit die freie Meinungsbildung und die Wahrnehmung der demokratischen Rechte zu fördern. Die heutige Praxis der Informationsaufbereitung und –bereitstellung ist klar verbesserungswürdig.

 

Im Kanton Zürich gibt es das Gesetz über die Information und den Datenschutz. In diesem Gesetz steht, wie die öffentlichen Organe mit Informationen umgehen müssen. Öffentliche Organe sind zum Beispiel der Kantonsrat und die Behörden vom Kanton und von den Gemeinden. Alle Menschen müssen sehen können, wie diese Organe mit den Informationen umgehen. Das nennt man: Transparenz. Damit will das Gesetz fördern, dass die Menschen sich selber eine Meinung machen können. Und dass sie ihre demokratischen Rechte ausüben können. Wir finden: Die öffentlichen Organe müssen das noch besser machen.

* Übersetzt hat Pro Infirmis Zürich, Büro für Leichte Sprache: www.büro-leichte-sprache.ch. Die Übersetzung wurde allerdings nicht von einem Prüfer kontrolliert.

Uster mit Luft nach oben

Zu den Bemühungen der Stadt Uster sagt Ledergerber: «Wir begrüssen es sehr, dass Uster die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung fördern will», fügt aber hinzu: «Besondere Projekte bezüglich Leichter Sprache sind uns bis anhin jedoch nicht aufgefallen.» 
In Uster hat sich eine Leistungsmotion im Gemeinderat vor zwei Jahren an der «Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen» der Vereinten Nationen orientiert (wir berichteten). Daraus entstand ein Bündel von Massnahmen welches unter anderem auch die Leichte Sprache in Abstimmungsunterlagen vorsieht. Ausserdem wurde im Zuge der Motion bei der Fachhochschule Nordwestschweiz ein Bericht, eine sogenannte Sozialraumanalyse, zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in Auftrag gegebenen. Dieser Bericht liegt nun vor. Darin steht: «Leichte Sprache ist für Manche Voraussetzung für Kommunikation, für andere wiederum deren Einschränkung.» Denn mit dem Abbau von Barrieren, wie in diesem Fall die sprachliche, gehe auch immer ein Verlust von Informationen einher.

Grenzen der Verständlichkeit

Regula Schmidlin, Professorin für Germanistik an der Universität Freiburg sieht dies auch so: «Das geht schon, jedoch nie ganz verlustfrei. Die Komplexität der Sprache richtet sich nach der Komplexität der Inhalte.» In einer demokratischen Gesellschaft sollen sich alle Menschen an Wahlen und Abstimmungen beteiligen können, meint Schmidlin. Allerdings werde heute bereits sehr viel unternommen, um den Bürgern die Vorlagen zu erklären. Auf Bundesebene erfülle zum Beispiel das Abstimmungsbüchlein des Bundesrates diesen Zweck.

So entsteht Einfache Sprache

Bei Pro Infirmis wird ein komplizierter Text zuerst von einer Übersetzerin in eine verständliche Sprache umgewandelt. Danach kontrolliert ein Prüfer – ein Mensch mit Leseschwierigkeit – die Texte auf ihre Verständlichkeit. Ist der Text für ihn verständlich, wird der Vorschlag an den Kunden weitergereicht. Mediensprecherin Ledergerber zeigt aber auch die Grenzen der leichten Sprache: «Es gibt zum Beispiel juristische Texte, die in einer Übersetzung  zu lang oder ungenau werden können. Solche Texte fassen wir in Leichter Sprache zusammen und legen sie dem Originaltext bei.»  Es sei auch für Menschen mit Beeinträchtigung wichtig, dass sie verstehen können was ihnen zum Unterschreiben vorgelegt wird, beispielsweise bei Heimverträgen, sagt Ledergerber. 

Einfache Sprache zentral

Im Bericht zur Sozialraumanalyse wird primär die Einfache –, nicht die Leichte Sprache, empfohlen: «Einfache Sprache wurde von mehreren Experten als zentrales Mittel hervorgehoben, um Menschen mit einer kognitiven Beeinträchtigung Zugang zum öffentlichen Leben in der Stadt Uster zu ermöglichen.» Als eine der Massnahmen wird vorgeschlagen, wichtige amtlichen Dokumente, Formulare der Stadt und Abstimmungsunterlagen in Einfache Sprache zu übersetzen, damit diese bei Bedarf angeboten werden können. Stadtschreiber Daniel Stein sagt: «Dieser Bericht ist nicht revolutionär, aber er gibt uns wertvolle Inputs, welche wir in der Zusammenarbeit mit Institutionen wie Wagerenhof, Werkheim oder Insieme nutzen können.» Noch in diesem Monat werden erste Schritte in Angriff genommen, sagt er.

Überarbeitetes Abstimmungsbüchlein 

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 8. Dezember 2017 das neue Gestaltungskonzept für die Abstimmungserläuterungen verabschiedet. Die Erneuerung zielt auf eine bessere Leseführung sowie eine klarere Gestaltung ab. In den neuen Erläuterungen des Bundesrates erhalten die Referendums- und die Initiativkomitees sowie der Bundesrat gleich viel Platz für ihre jeweiligen Argumente. Die Erläuterungen erscheinen voraussichtlich für den Urnengang vom 23. September 2018 das erste Mal im neuen Kleid.

(Quelle: Bundeskanzlei)


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