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Das Bundesgericht (im Bild) urteilte gleich wie das Ustermer Bezirksgericht. (Symbolbild zvg)

Leicht behinderte Frau sexuell belästigt

Im Rahmen eines Schnupperarbeitstages wurde ein leicht geistig behinderte Frau von ihrem Vorgesetzten sexuell belästigt. Das Bezirksgericht Uster verurteile den Mann deswegen zu einer bedingten Geldstrafe und einer Busse. Nun hat das Bundesgericht dieses Urteil bestätigt.

Das Bundesgericht (im Bild) urteilte gleich wie das Ustermer Bezirksgericht. (Symbolbild zvg)

Veröffentlicht am: 12.05.2017 – 18.35 Uhr

Eine leicht geistig behinderte Frau erhielt die Möglichkeit, bei einer Stiftung einen Schnupperarbeitstag im Rahmen eines sich anbahnenden geschützten Arbeitsverhältnisses zu absolvieren. Der Tag wurde für die junge Frau zum Alptraum.

Ihr Vorgesetzter stellte ihr nach. Zunächst suchte er die Frau im Putzraum im Parterre auf und versuchte dort, sie zu küssen und ihr an die Brüste zu fassen. Etwas später folgte er der Frau auch in den Putzraum im Untergeschoss und versuchte, sie anzufassen und ihr die Hose zu öffnen. Der bedrängten Frau gelang es, diese sexuellen Annäherungsversuche zu vereiteln, indem sie die gierigen Hände wegstossen konnte.

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