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Das Bezirksgericht Uster verurteile einen Enkeltrickbetrüger zu acht Monaten Haft. Dies sei zu milde, so das Obergericht. (Archivbild: Mike Gadient)

Enkeltrickbetrüger zu früh ausgeschafft

Das Zürcher Obergericht erhöht die vom Ustermer Bezirksgericht festgelegte Haftstrafe gegen einen polnischen Enkeltrickbetrüger. Das Problem: Der Mann befindet sich gar nicht mehr in der Schweiz, sondern bereits wieder in seinem Heimatsland.

Das Bezirksgericht Uster verurteile einen Enkeltrickbetrüger zu acht Monaten Haft. Dies sei zu milde, so das Obergericht. (Archivbild: Mike Gadient)

Veröffentlicht am: 23.10.2017 – 06.13 Uhr

Ein 27-jähriger Enkeltrickbetrüger soll nicht nur acht, sondern zwölf Monate hinter Gitter. Das hat das Zürcher Obergericht entschieden. Der Berufungsprozess fand jedoch ohne den Beschuldigten statt - der Mann war versehentlich bereits nach Polen ausgeschafft worden.

Mit dem bekannten Enkeltrick wollte eine Bande eine Frau iim Bezirk Uster um 31'000 Franken erleichtern: Ein bis heute unbekannter Mann gab sich telefonisch als Bekannter von ihr aus und jammerte ihr vor, sich in einer finanziellen Notlage zu befinden. Nachdem die Frau gemäss Obergericht durch mehrere Anrufe «emotional und zeitlich unter Druck» gesetzt worden sei, sollte der 27-Jährige das bereit gestellte Bargeld abholen. Zur Übergabe kam es aber nicht – der Mann wurde verhaftet.

Skrupelloses und perfides Vorgehen

Das Bezirksgericht Uster verurteilte den Polen wegen versuchten Betruges zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten. Dies sei zu milde, hält das Obergericht nun in seinem Urteil fest und erhöht die Strafe – wie von der Staatsanwaltschaft beantragt – um vier Monate. Die Vorgehensweise der Täter sei skrupellos und perfid gewesen, hält das Obergericht fest. Sie hätten zielgerichtet, professionell und organisiert agiert. So sei die Frau aufgefordert worden, am Telefon die Stückelung und die Serien-Nummern der Banknoten mitzuteilen. «Damit wurde eruiert, ob sie tatsächlich über das Geld verfügt.»

Dem 27-Jährigen attestiert das Obergericht eine «ausgeprägte Unbelehrbarkeit und Uneinsichtigkeit». So weist er in Polen eine Vorstrafe auf – er sass bereits anderthalb Jahre wegen mehrfachen Enkeltrickbetrugs. Und im neuen Verfahren habe er keine Angaben gemacht, die zur Aufklärung des Delikts oder zur Identifizierung seiner Mittäter geführt hätten.

Nach Polen ausgeschafft

Die Freiheitsstrafe von acht Monaten, wie sie die erste Instanz verhängt hatte, hatte der Enkeltrickbetrüger bereits vor Beginn des Prozesses vor Obergericht abgesessen. Aufgrund eines Versehens wurde er dann bereits aus der Haft entlassen, wie es im Urteil heisst. Er wurde dem Migrationsamt übergeben, das ihn nach Polen ausschaffte. Der 27-Jährige wurde deshalb zwangsläufig vom Besuch der Berufungsverhandlung dispensiert. Sie wurde schriftlich geführt.

Kehrt der Mann nicht in die Schweiz zurück, wird er die vier «fehlenden» Monate kaum absitzen müssen. Ein Heimatland liefert einen Bürger nicht gegen seinen Willen aus. Und angesichts der vergleichsweise kurzen Freiheitsstrafen dürfte der 27-Jährige ohnehin nur in der Schweiz zur Fahndung ausgeschrieben sein.


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