Aktuell arbeiten in Nänikon 155 Mitarbeiter für den Elektronik-Zulieferer Distrelec. Rund ein Drittel von ihnen könnte schon bald die Stelle verlieren. Die Dätwyler Holding, Besitzerin der Distrelec, plant 50 Stellen nach Manchester zu verlagern. Dies betrifft vor allem Mitarbeiter aus den Bereichen Marketing, Produkt-, Lieferanten-, Beschaffungsmanagement sowie dem E-Commerce.
Als Grund für die Verlagerung der Arbeitsplätze nennt Guido Unternährer, Pressesprecher der Dätwyler Holding, eine effizientere Gestaltung der Arbeitsprozesse. «Bisher gibt es Teams, deren Mitglieder über verschiedene Länder verteilt sind. Dies erschwert die Zusammenarbeit.» Das Unternehmen erhofft sich so eine «effizientere Gestaltung der Prozesse».
Entscheid unumstösslich?
Kündigungen wurden zwar noch keine ausgesprochen, weil bei einer Massenentlassung ab 30 Mitarbeitern das sogenannte Konsultationsverfahren eingeleitet werden muss. Während des Verfahrens haben die Arbeitnehmer die Möglichkeit alternative Lösungsvorschläge vorzubringen.
In vier Wochen Klarheit
Lorenz Keller von der Gewerkschaft Unia Zürich-Schaffhausen erklärt: «Leider sieht das Gesetz keinen echten Schutz bei Massenentlassungen vor. Oft lassen sich die Kündigungen so nicht verhindern. Wir werden die Lage jetzt aber sorgfältig prüfen.»
Pressesprecher Unternährer sagt zwar: «Noch handelt es sich um eine Absichtserklärung.» Doch, dass die Dätwyler Holding die Verlagerung der Arbeitsplätze bereits per Medienmitteilung bekannt macht, deutet darauf hin, dass die 50 Mitarbeiter in Nänikon ihren Job verlieren werden.
Die Firma kündigt denn auch bereits einen Sozialplan für die Mitarbeiter an. Die Angestellten würden durch einen Job-Coach bei der Arbeitssuche unterstützt. «Unsere Erfahrung zeigt, dass so eine Mehrheit der Betroffenen eine Anschlusslösung findet.» Das zentrale Lager für den Schweizer Markt wird aber weiterhin in Nänikon verbleiben und auch die rund 100 Verkaufs- und Lagermitarbeiter bleiben von der Verlagerung verschont. In rund vier Wochen wird die Konsultation abgeschlossen sein, dann haben die betroffenen Mitarbeiter Klarheit.
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