Stellen wir uns mal vor, die Schweiz gewinnt gegen Brasilien. Dann heissts Fähnchen ans Auto und los gehts mit der Freudenfahrt. Das hat sich auch die Stadtpolizei Uster gedacht und will schon mal vorsorgen. Auf Social Media erklärt sie, was man als Fan in Bezug auf den Strassenverkehr wissen sollte.
Und zwar sind erlaubt:
- Ansteckfähnchen für die Seitenscheibe, wenn sie bei leichtem Druck genügend nachgeben und splittersicher sind.
- Fähnchen, die niemanden gefährden und nicht herunterfallen können.
- Überzieher für Rückspiegel, die Spiegelflächen und allfällige Richtungsblinker am Rückspiegel nicht verdecken.
- Motorhaubenfahnen, die satt an der Motorhaube anliegen. Die Motorhaubenfahne darf unter keinen Umständen ins Sichtfeld des Lenkers kommen oder sich lösen können.
Nicht erlaubt sind:
- Fahnen aller Art, in die Seitenscheibe einklemmen.
- Fahnen, welche die Sicht der Fahrzeugführer einschränken.
- Fahnenstangen aus Holz oder anderem Material, das nicht splittersicher ist.
- Das Hinaushalten oder Hinauswerfen von Fahnen aus den Fahrzeugfenstern.
Autokorsos (hupende Autos, die hintereinander her fahren) sind grundsätzlich verboten, da sie Bewilligungspflichtig wären. Der Autokorso sollte sich auf den Innerortsbereich beschränken.
Fahrzeugführende und Mitfahrende dürfen keine Gegenstände – somit auch keine Fahnen – aus dem Fahrzeug hinaus halten oder werfen, ebenso ist das Hinauslehnen oder die Fahrt auf der Motorhaube bzw. auf dem Dach verboten.
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