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Der Kanton will keine Leitblanken für die Unfalls Kurve am Bänkeltobel. (Bild: Nicolas Zonvi), Immer wieder kommt es hier zu schweren Unfällen. (Bild: Nicolas Zonvi), Das Tiefbauamt beruft sich auf die Strassenbauregeln. (Bild: Nicolas Zonvi)

Keine Leitplanke trotz schweren Unfällen

Viele in Maur können nicht verstehen, weshalb der Kanton beim Bänkeltobel keine Leitplanken aufstellen will. Immer wieder kommt es dort zu schweren Unfällen. Doch das Tiefbauamt beruft sich auf die Strassenbauregeln – und warnt vor falschen Vorstellungen.

Der Kanton will keine Leitblanken für die Unfalls Kurve am Bänkeltobel. (Bild: Nicolas Zonvi), Immer wieder kommt es hier zu schweren Unfällen. (Bild: Nicolas Zonvi), Das Tiefbauamt beruft sich auf die Strassenbauregeln. (Bild: Nicolas Zonvi)

Veröffentlicht am: 29.03.2017 – 14.41 Uhr

Priska Roduner sagt, sie fühle sich machtlos: «Ich weiss auch nicht, was wir oder die Gemeinde noch tun können», sagt die Maurmerin. Vor gut drei Jahren haben sie und viele weitere Einwohner bereits ­gefordert, dass endlich etwas ge­schehen müsse. Damals war es in der Kurve oberhalb des Bänkeltobels zu einem schweren Unfall gekommen. Nicht zum ersten Mal. Auch die Gemeinde intervenierte beim Kanton und verlangte, dass Leitplanken angebracht werden. Doch der Kanton winkte ab.

Im Januar kam es nun erneut zu einem Unfall. Die Gemeinde gelangte nochmals an den Kanton, forderte nochmals Leitplanken. Wieder vergebens. «Wir verstehen das einfach nicht», sagt Roduner.

Normal gefahren

Auch beim Maurmer Gemeinderat klingt der Ton mittlerweile resi­gniert. Der Unfall im Januar habe erneut eine Diskussion ausgelöst – bei der Gemeinde und in der Bevölkerung, sagt Gemeindeschreiber Markus Gossweiler. Schliesslich sei der Autofahrer nicht zu schnell ­gefahren und habe sich auch nicht unvorsichtig verhalten. Ebenso­wenig habe man an jenem Tag mit Glatteis rechnen müssen. «Trotzdem schlitterte das Auto ungebremst ins Tobel hinunter. Gott sei Dank ist niemand verletzt worden.»

Gutachten erstellt

Auf Gesuch der Gemeinde Maur hin hat das kantonale Tiefbauamt die Kurve nun erneut überprüft. Es liess sogar von einem spezialisierten Ingenieurbüro ein Gutachten erstellen. Dieses kam aber zum selben Ergebnis, wie zuvor schon die Mitarbeiter des Tiefbauamts: Auf der Zürichstrasse zwischen Maur und Ebmattingen seien keine «Fahrzeugrückhaltesysteme» erforderlich, wie Leitplanken in der Fach­sprache heissen.

«Wir können nicht auf das ­Gefühl der Leute Rücksicht nehmen, sondern müssen nach objektiven Kriterien handeln», sagt Stevan Skeledzic, zuständiger Leiter ­Sicherheit beim Tiefbauamt. Es gebe genaue Regeln und Normen, in welchen Situationen Leitplanken oder andere Rückhaltesysteme notwendig seien. «Hier war die Antwort klar. Leitplanken könnten sogar ein Risiko darstellen.»

Neue Gefahr

Der Ingenieur verweist auf das ­physikalische Gesetz, wonach der ­Ausfallwinkel immer gleich sei wie der Einfallwinkel. In der besagten Kurve würde ein Auto von der ­Leitplanke zurückgeworfen und ­womöglich auf die Gegenfahrbahn ­geschleudert. «Ein Zusammenstoss mit einem anderen Auto wäre wohl noch deutlich schwerwiegender als ein Sturz ins Tobel», sagt Skeledzic.

Der Ingenieur verweist auf die Frage der Haftung. Als Eigen­tümer der Strasse liegt sie beim Kanton. «Sollten wir uns in Maur nicht an die Strassenbauregeln halten, würde dies im Haftungsfall auf uns zurückkommen.» Es sei deshalb auch nicht möglich, dass die Gemeinde Maur selber auf einer Kantonsstrasse Leitplanken anbringe. «Wir tragen die Verantwortung», sagt Skeledzic.

Eventuell Bäume fällen

Ganz untätig will der Kanton nicht bleiben. Da im Winter oft Schnee von den Bäumen fällt und die Strasse vereist, prüft er, einzelne Bäume rund um die Kurve zu fällen. «Auch uns ist es ein Anliegen, die Strassen so sicher wie möglich zu bauen», sagt Skeledzic.

In Maur nimmt man diese ­Ankündigung zur Kenntnis, wie Gemeindeschreiber Markus Gossweiler sagt. Etwas anderes bleibe dem Gemeinderat und den Maurmern auch nicht übrig. «Ich glaube, wir haben getan, was wir konnten. Letztlich müssen wir der Einschätzung des Kantons vertrauen.»


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