Gegen Stadtrat Martin Bäumle wird im Zusammenhang mit der Abstimmung zum Giessenturm wegen Amtsgeheimnisverletzung ermittelt. Orlando Wyss (SVP) hat daraufhin den Stadtrat in einer Interpellation angefragt, wer Bäumles Anwaltskosten trage (wir berichteten). Auch wer im Fall einer Verurteilung allfällige Schadenersatzforderungen seitens des geschädigten Investors zu berappen hätte, wollte Wyss wissen.
Noch keine Antwort
Jetzt liegt die Antwort des Stadtrats vor. Wobei diese im Wesentlichen eine Begründung ist, weshalb die Fragen zurzeit gar nicht beantwortet werden können. Weil Bäumle das erstinstanzliche Urteil des Bezirksgerichts Uster weiterzog, handelt es sich um ein laufendes Verfahren. Und zu solchen dürfen keine Auskünfte gegeben werden – es sei denn, dies sei nötig, um Falschmeldungen vorzubeugen.
Ausserdem will sich der Stadtrat auch nicht auf die Äste hinauslassen. «Eine Beurteilung setzt die Kenntnis über das rechtskräftige Urteil und die zugehörige Urteilsbegründung zwingend voraus», schreibt der Stadtrat. Je nach Urteil und Begründung würden sich unterschiedliche rechtliche Voraussetzungen und Ermessungsansätze ergeben in Bezug auf eine Kostenübernahme. (zo)
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