Das Bundesgericht kippt die Baubewilligung für zwei Mehrfamilienhäuser an der Russiker Zelglistrasse. Die Bewilligung für die Überbauungen mit insgesamt 17 Wohnungen war bereits im November 2015 erteilt worden. Die beiden Häuser liegen in der Kernzone und werden gemäss den Bauplänen über zwei Tiefgaragen mit 27 Parkplätzen und einer Zufahrtsrampe zur Zelglistrasse erschlossen. Ein Nachbar erhob gegen die von der Baukommission der Gemeinde Russikon erteilte Baubewilligung Rekurs an das Baurekursgericht des Kantons Zürich. Dieses hiess den Rekurs insoweit gut, als es die Baubewilligung mit der Nebenbestimmung ergänzte, dass die Zelglistrasse im Bereich des Baugrundstückes auf 4,6 Meter zu verbreitern ist.
Streitpunkt Stützmauern
Der Nachbar hat diesen Entscheid beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich jedoch angefochten, blitzte dort aber ab. Mehr Erfolg hatte seine Beschwerde ans Bundesgericht. Die Richter in Lausanne haben das Urteil des Verwaltungsgerichts aufgehoben und die Baubewilligung für das strittige Bauvorhaben verweigert. Gescheitert ist das Vorhaben an zwei Stützmauern für die Balkone. Das Verwaltungsgericht war davon ausgegangen, dass diese massiven, 1 Meter breiten Stützmauern als sogenannter «oberirdischer Vorsprung» anzusehen und bei der Gebäudebreite deshalb nicht zu berücksichtigen sind.
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