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Der Stadtrat Illnau-Effretikon will das Verwaltungsvermögen neu bewerten. (Archivbild: Till Hiemer)

Neubewertung des Verwaltungsvermögens

Beim Übergang auf das neue Rechnungslegungsmodell HRM2 will der Stadtrat Illnau-Effretikon das Verwaltungsvermögen neu bewerten. Das Parlament muss dem Antrag aber zuerst zustimmen.

Der Stadtrat Illnau-Effretikon will das Verwaltungsvermögen neu bewerten. (Archivbild: Till Hiemer)

Veröffentlicht am: 10.08.2017 – 15.33 Uhr

Das Harmonisierte Rechnungslegungsmodell 2 (HRM2) tritt ab Anfang 2019 in Kraft. Damit soll die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von einer Gemeinde den tatsächlichen Verhältnissen entsprechend dargestellt werden, wie der Stadtrat Illnau-Effretikon in einem Antrag an den Grossen Gemeinderat schreibt. Durch die Änderung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden müssten das Finanzvermögen, die Rückstellungen und die Rechnungsabgrenzungen neu bewertet werden.

Das Verwaltungsvermögen hingegen könne, müsse aber nicht neu bewertet werden. Eine Neubewertung oder der Verzicht darauf sei ein wichtiger finanzpolitischer Entscheid, heisst es in Antrag weiter. Der Stadtrat befürwortet die «Aufwertung des Verwaltungsvermögen». So könne mehr Transparenz geschaffen werden und eine bessere Vergleichbarkeit unter den Gemeinden sei gegeben. Er beantragt dem Parlament deshalb, dass beim Übergang auf HRM2 per 1. Januar 2019 eine Neubewertung des gesamten Verwaltungsvermögens vorgenommen wird.


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