Es war eine ungewöhnliche und vorerst unerklärbare Episode, die sich eines Nachmittags Ende August 2016 im Zentrum von Bauma abspielte. Ein elfjähriger Bub, der auf der Strasse unterwegs war, spürte plötzlich einen starken Schmerz am Gesäss. Genau gleich erging es dann nur drei Tage später am selben Ort einem 16-Jährigen: auch er litt, am Bein, plötzlich unter starken Schmerzen.
Die Kugel kam von hinten
Wie es sich herausstellte, waren die beiden ausländischen Jugendlichen unabhängig voneinander angeschossen und dabei leicht verletzt worden. Und zwar von einem Baumer, der von seiner Wohnung aus «gezielt von hinten» je einen Schuss aus seinem Luftgewehr mit Zielfernrohr abgegeben hatte. Dies geht aus einem kürzlich erlassenen Strafbefehl zu diesem bisher in der Öffentlichkeit nicht bekannten Fall hervor.
Was den Oberländer geritten hat, zweimal auf ein Kind zu schiessen, ist nicht bekannt. Gemäss Recherchen von Züriost dürfte die Tat grundlos erfolgt sein. Bekannt ist nun hingegen, welche rechtlichen Folgen die Geschichte hat. Der Mann in den Dreissigern wurde per Strafbefehl der mehrfachen einfachen Körperverletzung schuldig gesprochen. Er erhielt eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen à 50 Franken. Da der Leumund des Schützen nicht ganz einwandfrei ist, wurde die Strafe unbedingt ausgesprochen: das heisst, die 9000 Franken sind zu zahlen.
Luftgewehr beschlagnahmt
Zu diesem Betrag addieren sich noch Verfahrenskosten von über 1100 Franken. Die zwei Schüsse kommen den Baumer also auf mehr als 10 000 Franken zu stehen. Und sein Luftgewehr, das hat er nun natürlich auch nicht mehr, da es vom Staat eingezogen wurde.
Seltene Fälle
Bei der Tat in Bauma handelt es sich um eine sehr seltene Sache. Es gab sowohl in der Schweiz wie etwa in Deutschland bisher nur wenige Fälle, wo mit Luftdruckwaffen auf Kinder geschossen wurde. Werden Kinder von Geschossen verletzt, geschieht dies meist im Rahmen von Unfällen, nicht von Straftaten.
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