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Hans Peter Bosshard muss mit einer Zivilklage rechnen. (Archivbild: Nicolas Zonvi), Die Sternfahrt-Affäre ist noch lange nicht ausgestanden. (Archivbild: Nicolas Zonvi), Haftung ist ausgeschlossen, aber zivilrechtliche Schritte gegen OK-Präsident Urs Egli (links) sowie weitere OK-Mitglieder sind nicht vom Tisch. (Archivbild: Nicolas Zonvi)

Wetziker Ex-Stadtrat haftet nicht

Weil der Stadtrat den Bezirksratsentscheid in der Sternfahrt-Affäre akzeptiert, muss alt-Stadtrat Hans Peter Bosshard (FDP) keine Haftungsansprüche mehr befürchten. Zivilrechtlich könnte er allenfalls belangt werden.

Hans Peter Bosshard muss mit einer Zivilklage rechnen. (Archivbild: Nicolas Zonvi), Die Sternfahrt-Affäre ist noch lange nicht ausgestanden. (Archivbild: Nicolas Zonvi), Haftung ist ausgeschlossen, aber zivilrechtliche Schritte gegen OK-Präsident Urs Egli (links) sowie weitere OK-Mitglieder sind nicht vom Tisch. (Archivbild: Nicolas Zonvi)

Veröffentlicht am: 21.06.2017 – 13.28 Uhr

Zwei Wochen ist es her, seit der Bezirksrat den Bericht zum Skandal um die Feuerwehr-Sternfahrt veröffentlichte. Er warf dem Stadtrat zwar grobe Verfehlungen vor, sah jedoch davon ab, Behördenmitgliedern grobfahrlässiges Handlen vorzuwerfen – und stellte keine Verletzung des kantonalen Haftungsgesetztes fest. Damit war klar, dass die Stadt gegen einzelne Mitglieder privatrechtlich nicht vorgehen kann. 

Drei Hauptbetroffene

Seit Mittwoch weiss man: Dabei bleibt es. Denn der Stadtrat verzichtet darauf, das Verdikt des Bezirksrats an den Regierungsrat weiterzuziehen. Es geht in erster Linie um die Person Hans Peter Bosshards (FDP), der damals nicht nur Finanzvorstand war, sondern auch im OK sass. Betroffen sind zudem zwei Abteilungsleiter der Stadt. 

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