Zwei Wochen ist es her, seit der Bezirksrat den Bericht zum Skandal um die Feuerwehr-Sternfahrt veröffentlichte. Er warf dem Stadtrat zwar grobe Verfehlungen vor, sah jedoch davon ab, Behördenmitgliedern grobfahrlässiges Handlen vorzuwerfen – und stellte keine Verletzung des kantonalen Haftungsgesetztes fest. Damit war klar, dass die Stadt gegen einzelne Mitglieder privatrechtlich nicht vorgehen kann.
Drei Hauptbetroffene
Seit Mittwoch weiss man: Dabei bleibt es. Denn der Stadtrat verzichtet darauf, das Verdikt des Bezirksrats an den Regierungsrat weiterzuziehen. Es geht in erster Linie um die Person Hans Peter Bosshards (FDP), der damals nicht nur Finanzvorstand war, sondern auch im OK sass. Betroffen sind zudem zwei Abteilungsleiter der Stadt.
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