Herr Meisser, Sie kämpfen als Anwalt von Heinz Egolf weiter gegen den «Trompete»-Neubau und ziehen den Fall ans Verwaltungsgericht weiter. Ist das nicht eine Zwängerei?
Gregor Meisser: Man wirft uns Verhinderungstaktik vor. Aber das stimmt nicht. Wir sind als Nachbar direkt betroffen. Das Baurekursgericht hat ein Fehlurteil gefällt, das korrigiert werden muss.
Das Gericht hat Ihren Rekurs deutlich verworfen.
Davon darf man sich nicht täuschen lassen. Oft sind auffällig scharfe Formulierungen ein Hinweis darauf, dass man zu überspielen versucht, dass man gar nicht versteht oder verstehen will, worum es geht. Auf einige wichtige Argumente ist das Gericht nicht eingegangen.
Konkret?
Die Fachrichter sind auf den Vorwurf der Verhinderungstaktik hereingefallen und waren als Nichtjuristen mit dem Fall überfordert. Vor allem haben sie nicht verstanden, dass es vorliegend nicht einfach um einen privaten Gestaltungsplan geht, sondern um die Erfüllung der Gestaltungsplanpflicht, und zwar für das ganze Gestaltungsplanpflichtgebiet.
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Ihr Michael Kaspar, Chefredaktor
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