Die Freilassung des Schützen von Rüti ruft jetzt auch die Politik auf den Plan. Gestern wurde bekannt, dass sich der Mann, der 2005 in Rüti mit einem Sturmgewehr Amok lief und dabei eine Frau lebensgefährlich verletzte, während 18 Tagen in Freiheit befand (wir berichteten). Dies trotz seiner akuten Gefährlichkeit.
Elf Tage bevor die zwölfjährige Haftstrafe des Amokschützen von Rüti endete, wurde das Amt für Justizvollzug (siehe Box) aktiv. Es ersuchte bei der Oberstaatsanwaltschaft die Prüfung einer nachträglichen Verwahrung des 33-Jährigen.
Eine Woche später stellte die Staatsanwaltschaft beim Obergericht schliesslich den Antrag, die Verwahrung anzuordnen und den Schützen während des Verfahrens in Sicherheitshaft zu versetzen. Das Obergericht lehnte die Haftanordnung jedoch ab. Im Januar kam der Mann für zweieinhalb Wochen frei – bis das Bundesgericht den Entscheid des Obergerichts aufhob. Seit dem 29. Januar sitzt der Amokschütze wieder in Haft.
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