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Das Bezirksgericht Hinwil verurteilte den Hilfsarbeiter wegen mehrfachem Exhibitionismus, das Obergericht sprach ihn nun aber frei. (Symbolbild: Archiv)

Mutmasslicher Exhibitionist freigesprochen

Im Bezirk Hinwil soll ein 58-jähriger Mann seinen Penis mehrfach vor Kindergärtlerinnen entblösst haben. Weil ihm das Gericht die Taten nicht zweifelsfrei nachweisen konnte, wurde er in zweiter Instanz freigesprochen.

Das Bezirksgericht Hinwil verurteilte den Hilfsarbeiter wegen mehrfachem Exhibitionismus, das Obergericht sprach ihn nun aber frei. (Symbolbild: Archiv)

Veröffentlicht am: 22.02.2018 – 16.10 Uhr

Es ist der Albtraum aller Eltern: Ein fremder Mann projiziert abwegige Sexualphantasien auf ihre kleine Tochter und zeigt ihr seinen Penis. Es liegt auf der Hand, dass sich die Eltern an die Polizei wenden, wenn sie einen solchen Verdacht hegen. So geschehen in einer Gemeinde im Bezirk Hinwil.

Wie die NZZ berichtet, hatte eine Mutter mitgehört, wie ihre fünfjährige Tochter der jüngeren Schwester von einem nackten Mann erzählte. Dieser präsentiere sich jeweils am Fenster eines Hauses auf dem Weg zum Kindergarten. Dabei zeige er sein «Pfiffeli» und reibe es mit der Hand. Das Kind konnte sich das nur so erklären, dass der Mann wohl kalt gehabt habe.

Vor Kind entblösst

Offenbar war es zwischen Ende September und Ende Oktober 2016 zu mindestens drei derartigen Vorfällen gekommen. Einmal war das Mädchen in Begleitung seiner Kindergartenfreundin unterwegs. Dieses Kind sprach gegenüber einer Polizeiexpertin ebenfalls von einem nackten Mann am Fenster und davon, dass es ein «Schnäbi» gesehen habe.

In der Folge observierte die Kantonspolizei Zürich das Haus. Nach etlichen erfolglosen Versuchen beobachtete Mitte November schliesslich eine Polizistin aus 40 bis 50 Metern, wie ein Unbekleideter das Badezimmerfenster mehrmals öffnete und scheinbar Ausschau Richtung Kindergarten hielt.

Als das Mädchen dann vorbeikam, öffnete er das Fenster ganz. Das Kind blieb stehen, und der Mann zeigte sich eine bis zwei Minuten entblösst. Kurz darauf nahm die Polizei den Mann in seiner Wohnung fest.

Eltern reichten Strafanträge ein

Der verheiratete, damals 58-jährige Schweizer Hilfsarbeiter verbrachte anschliessend 29 Tage in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage wegen sexueller Handlungen mit Kindern. Die betroffenen Elternpaare reichten Strafanträge wegen Exhibitionismus ein.

Im April 2017 verurteilte das Bezirksgericht Hinwil den nicht geständigen Mann wegen mehrfachem Exhibitionismus zu einer bedingten Geldstrafe. Vom Vorwurf der sexuellen Handlungen mit Kindern wurde er aber freigesprochen. Es habe nicht zweifelsfrei festgestellt werden können, ob der Beschuldigte tatsächlich vor den Mädchen onaniert habe.

Mann mit Glatze gesehen

Der Mann zog das Urteil weiter. Am Dienstag wurde der Fall am Zürcher Obergericht verhandelt. Der Staatsanwalt argumentierte, dass der Beschuldigte das Mädchen zu seinem Sexualobjekt gemacht und es damit in seine sexuellen Handlungen einbezogen habe. Dazu reiche allein schon das Zeigen des Penis. Es sei irrelevant, ob der Mann dabei onanierte oder nicht.

Die Pflichtverteidigerin führte dagegen aus, dass die Beweislage für die drei Vorfälle von September und Oktober zu dünn sei. Ausserdem habe das Mädchen auch einmal von einem Mann mit wenigen Haaren oder einer Glatze gesprochen. Ihr Klient habe hingegen volles Haar. Deshalb könne man nicht ausschliessen, dass es sich um einen anderen unbekannten Mann gehandelt habe, der sich exhibitionistisch zur Schau stellte.

Heftig erschrocken

Den Vorfall, den die Polizistin beobachtet hatte, konnte der Beschuldigte allerdings nicht abstreiten. Wie bereits vor dem Bezirksgericht erklärte er, dass er an jenem Novembertag vor dem Duschen das Fenster habe öffnen wollen um Dampf ins Freie zu leiten. Dabei habe er unabsichtlich das Kippfenster aus der Angel gehoben und dieses danach wieder umständlich einfügen müssen.

Weil er sich dazu mit einem Bein auf den Badewannenrand gestellt habe, sei sein nackter Körper von aussen zu sehen gewesen. Er habe das Fenster mehrfach geöffnet und geschlossen, um die Funktionstüchtigkeit zu prüfen. Als er das Mädchen vor dem Haus gesehen habe, sei er heftig erschrocken und habe das Genital mit der Hand bedeckt. Von Onanie könne überhaupt keine Rede sein.

Freispruch zweiter Klasse

Diese Erklärung reichte für einen Freispruch nach dem Grundsatz «Im Zweifel für den Angeklagten». Wie der Gerichtsvorsitzende bei der Urteilsbegründung sagte, halte er es zwar für wahrscheinlich, dass der 58-Jährige schuldig sei. Es sei jedoch nicht erwiesen. Die Kinder hätten die Vorfälle nicht einfach erfunden, es befänden sich in den Akten aber auch Erkenntnisse, die Fragen aufwürfen. Dies habe das Gericht schliesslich zu einem Freispruch zweiter Klasse bewegt.

 

 

 

 

 


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