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In Wernetshausen prallte am Montagabend, 9. November 2015, ein Auto in ein Wohnhaus. Am Steuer sass ein Sohn von Ueli Maurer. (Archivfoto: Newspictures)

Fall um Ueli Maurers Sohn geht vor Bundesgericht

Sind die Medien an der Gerichtsverhandlung im Fall von Ueli Maurers Sohn zugelassen oder nicht? Der junge Hinwiler lässt diese Frage vom Bundesgericht beurteilen.

In Wernetshausen prallte am Montagabend, 9. November 2015, ein Auto in ein Wohnhaus. Am Steuer sass ein Sohn von Ueli Maurer. (Archivfoto: Newspictures)

Veröffentlicht am: 16.02.2018 – 09.52 Uhr

Es ist ein Gerichtsfall zum Gerichtsfall. Ein Sohn von Bundesrat Ueli Maurer muss vor Gericht antraben, weil er vor gut zwei Jahren mit dem Auto in eine Mauer in Wernetshausen gekracht ist. Danach gab es eine Blutkontrolle, über deren Ausgang allerdings nichts bekannt ist. Klar ist jedoch, dass der junge Hinwiler deshalb zu einer Gerichtsverhandlung vorgeladen wurde.

Dort wollen die Medien dabei sein. Und das will Maurers Sohn verhindern - auf dem Rechtsweg. Doch mit seiner Beschwerde blitzte er bereits vor Bezirks- und vor Obergericht ab. Nun zieht er den Fall gar vor Bundesgericht. Sein Anwalt verlangt in einer neuerlichen Beschwerde, dass das Bundesgericht den Entscheid des Obergerichts aufhebt. Dieser Entscheid bewirke ansonsten, dass die Medienvertreter uneingeschränkt zur Hauptverhandlung zugelassen würden.

Persönlichkeitsverletzend?

Der Anwalt schreibt in der Beschwerde, die Berichterstattung in anonymisierter Form wäre zu tolerieren. Das sei nun aber nicht mehr möglich, da der Angeklagte ohnehin schon namentlich genannt wurde. Insofern sei die Berichterstattung ohne Auflagen «in schwerwiegendem Masse persönlichkeitsverletzend».

In der Beschwerde wird gefordert, dass die Medien von der Hauptverhandlung auszuschliessen seien und die Verhandlung im Sitzungskalender nicht veröffentlicht werde. Schliesslich soll nach den Vorstellungen des Anwalts nach Abschluss des Verfahrens der Presse eine Meldung zugestellt werden, in der allerdings konkrete Straftatbestände und auch das Strafmass nicht geschildert, sondern nur die Verfahrens- und die Strafart benannt würden.

Die Beschwerde richtet sich gegen die Staatsanwaltschaft See/Oberland sowie fünf Medienvertreter, zu denen auch die «Zürcher Oberland Medien AG» gehört. Die Vernehmlassung des Bundesgerichts, in der die Beteiligten zur Beschwerde Stellung nehmen können, dauert bis zum 9. März.


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