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Walter Sturzenegger, Redaktor. (Bild: Seraina Boner)

Erbe rücksichtsvoll verwalten

Walter Sturzenegger, Redaktor. (Bild: Seraina Boner)

Veröffentlicht am: 23.11.2016 – 18.10 Uhr

Der Entscheid des Hinwiler Bezirksrats lässt aufhorchen. Es kommt selten vor, dass die Aufsichtsbehörde einen Gemeinderat so scharf rügt. Und noch seltener wird so kurz vor einem Urnengang eine Abstimmungsvorlage abgesagt.

Der Gemeinderat Hinwil hat eine Klatsche kassiert. Irreführung der Stimmberechtigten und einseitige Interessenvertretung sind schwere Vorwürfe. Auf zivilrechtlichem Weg droht gar ein weiteres Urteil wegen Missachtung einer letztwilligen Verfügung. Dass der Gemeinderat den Bezirksratsentscheid trotzdem akzeptiert, ist erfreulich. Jetzt tut er gut daran, die Scherben wegzuwischen und vorwärts zu blicken.

Die Abstimmung am 27. November findet nicht statt. Der heftige, von der juristisichen Auseinandersetzung befeuerte Abstimmungskampf war dennoch nicht umsonst. Kritiker unterschiedlichster Couleur zeigten dem Gemeinderat Wege auf, wie das Erbe rücksichtsvoll verwaltet werden könnte.

Statt die Liegenschaft einem profitorientierten Investor zu verkaufen, kann sie im Baurecht abgegeben werden. Die Gemeinde kann auch selbst als Bauherrin auftreten; so liesse sich der gemeinnützige Zweck bis ins Detail bestimmen. Oder sie stuft die Liegenschaft als Reserve ein. Seniorenwohnraum ist gefragt – wenn nicht heute, sicher morgen.

Diese Liste lässt sich beliebig verlängern. Dafür muss sich der Gemeinderat Zeit nehmen. Nur so findet er eine respektvolle Nutzung im Sinne der grosszügigen Erblasserin.


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