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Facebook ist sehr beliebt, um Kommentare abzusetzen – nicht zuletzt ehrverletzende. Das kann bestraft werden, wie das Bezirksgericht Hinwil gerade dieser Tage wieder klar machte. (Screenshot)

Ein Hasskommentar auf Facebook kostet Oberländerin 3500 Franken

Es war eine heikle Frage, die das Bezirksgericht Hinwil zu beantworten hatte: Kann jemand für einen mit seinem Namen gezeichneten Hasskommentar im Internet verurteilt werden, wenn er sagt, er habe den Kommentar gar nicht geschrieben? Ja, wenn alles darauf hindeutet, dass er es doch war.

Facebook ist sehr beliebt, um Kommentare abzusetzen – nicht zuletzt ehrverletzende. Das kann bestraft werden, wie das Bezirksgericht Hinwil gerade dieser Tage wieder klar machte. (Screenshot)

Veröffentlicht am: 16.08.2017 – 17.30 Uhr

Man kennt die Struktur des Ereignisses als Klassiker aus dem Strassenverkehr: Ein Auto wird «geblitzt», anschliessend erhält der Fahrzeughalter eine Busse, zahlt sie aber nicht, weil er sagt, er sei damals gar nicht am Steuer gesessen, sondern irgendein leider nicht mehr benennbares Familienmitglied.

Übertragen in die digitale Welt geht die Geschichte dann etwa so: Im Internet erscheint ein mit vollem Namen gezeichneter Hasskommentar, der Kommentator wird eingeklagt, sagt aber, er sei das nicht gewesen, sondern jemand, der seine Identität verwendet  habe.

«Verdammti Sauhünd»

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