Im Frühjahr muss sich ein Sohn des Bundesrats Ueli Maurer vor dem Bezirksgericht Hinwil verantworten. Ihm werden verschiedene Gesetzesverstösse vorgeworfen. Unter anderem soll er vor drei Jahren unter Alkoholeinfluss mit seinem Auto in eine Hauswand in Hinwil gekracht sein. Im Prozess soll es offenbar auch um Vermögensdelikte und Gewalt und Drohung gegen Beamte gehen (wir berichteten).
Um den jungen Angeklagten, für den sich die Medien alleine wegen seines prominenten Namens überaus interessieren, zu schützen, beantragte dessen Verteidiger den Ausschluss aller Zuschauer, inklusiv Medien, an der Verhandlung.
Schweiz verlassen
Wie die «Sonntagszeitung» berichtet, wollte der Anwalt, dass die Verhandlung nicht im öffentlichen Sitzungskalender des Bezirksgerichts erscheine. Auch das Strafmass und die konkreten Tatbestände sollten im Geheimen gehalten werden. Die Medien sollten lediglich über ein Communiqué nach dem Prozess über die Art des Verfahrens und die Tat informiert werden.
Der Anwalt habe argumentiert, dass sein Mandant wegen der Medienberichte über das Verfahren unter «Dauerdruck» stehe und er zumindest zeitweise nicht arbeiten könne. Ohnehin sei sein Arbeitgeber nur rudimentär über die Anklage informiert. Der Sohn von Ueli Maurer würde wohl seine Stelle verlieren und auch keine mehr finden, würde der Fall in den Medien publik. Eine Resozialisierung würde durch die Publikation der Anklageschrift und des Urteils erschwert. Der Angeklagte denke in diesem Fall darüber nach, die Schweiz zu verlassen.
Das Bundesgericht hat kürzlich die Forderung abgelehnt. Wie die vorherigen Instanzen spricht es sich dafür aus, dass Medien über den Fall berichten dürfen, so die «Sonntagszeitung». Sie dürfen aber keine Details wie Namen, Alter oder Wohnort nennen.
Dieser Artikel wurde automatisch aus unseren alten Redaktionssystemen auf unsere neue Website importiert. Falls Sie auf Darstellungsfehler stossen, bitten wir um Verständnis und einen Hinweis: servicedesk@zol.ch
Kommentar schreiben