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Einen Allwetter Fussballplatz wünscht sich die CVP für Bubikon und Wolfhausen. (Bild: © jarma/Fotolia.com)

Bubiker CVP-Initiative gültig

Die CVP- Initiative für einen «Allwetter-Fussballplatz» wurde vom Bubiker Gemeinderat für gültig erklärt. Besonders biete sich ein Einbau in eine bestehende Schulwiese an.

Einen Allwetter Fussballplatz wünscht sich die CVP für Bubikon und Wolfhausen. (Bild: © jarma/Fotolia.com)

Veröffentlicht am: 25.04.2017 – 13.18 Uhr

Einen Allwetter-Fussballplatz für die Jugendlichen. Das forderte die von der CVP Bubikon-Wolfhausen anfang April eingereichte Initiative. Der Bubiker Gemeinderat erklärte die Forderung nun für rechtsgültig. Das teilt er in einer Medienmitteilung mit.

Das Geschäft sei der Liegenschaftenkommission zur weiteren Prüfung überwiesen worden. Anschliessend wird die Initiative der Gemeindeversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt.

Standort und Ausmass bewusst offengelassen

Der Inhalt der Initiative war der Folgende: «Der Gemeinderat soll in Zusammenarbeit mit der Schulpflege einen Fussballplatz mit Allwetter
Kunstrasen für die Jugendlichen unserer Gemeinde bereitstellen.» Standort und Ausmass sei bewusst offengelassen worden, da im Zusammenhang mit den Projekten Hallenbad, Turnhalle Bubikon und Schulraum Bubikon ohnehin eine umfassende Planung im Gange sei.

Ausserdem merkten die Initianten an, dass angesichts der Finanzlage ein Kunstrasen-Einbau in eine bestehende Schulwiese eine kostengünstige Lösung für den Freizeitfussball sowie die Schulen bieten würde.

Bedürfnis nach Sport angestiegen

Der Fussballplatz sei nötig, so die Initianten, da die Gemeinde Bubikon in den letzten Jahren stark gewachsen sei. Damit sei auch das Bedürfnis der
Jugend nach sportlicher Betätigung angestiegen. Eigeninitiativen wie «Fussball-Team Bubikon Wolfhausen» und spontanes Fussballspiel der Jungen stiessen besonders nach Regenfällen auf Kapazitätsengpässe.

Der Gemeinderat habe die Initiative geprüft und festgestellt, dass sie alle rechtlichen Anforderungen erfülle. Sie sei damit gültig und einer nächsten Gemeindeversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen. Als Grundlage dazu muss die Frage geklärt werden, ob und wo ein solches Projekt
ohne Nachteile für zukünftige Raumbedürfnisse der Öffentlichkeit und ohne Fehlinvestitionen für die Zukunft realisiert werden könnte.

Liegenschaftenkommission prüft weiteres Vorgehen

Diese Frage müsse in die laufenden Abklärungen und Gespräche der Arbeitsgruppe zur Entwicklung des Schulstandorts Bubikon einfliessen. Der Gemeinderat überwies das Geschäft zur weiteren Prüfung an die Liegenschaftenkommission. Das weitere Vorgehen und die zeitlichen Aspekte müssten nun mit den Initianten diskutiert werden, damit eine möglichst optimale Lösung gefunden werden könne. (dvw)


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